Ein 38-jähriger Pole wurde auf der B110 kontrolliert und in die JVA Stralsund eingeliefert, da er Geldstrafen nicht bezahlen konnte.
Garz: Haftantritt nach Spaziergang auf Usedom

Garz / Ahlbeck / Insel Usedom / Pomellen / BAB 11 (ost)
Ein 38-jähriger Pole wurde auf seinem Spaziergang auf der B110 in Richtung Polen am ehemaligen GÜG Garz (Insel Usedom) von den Bundespolizeikräften gestoppt. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab gestern früh gegen 09:00 Uhr eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund aufgrund von Diebstahl und Unterschlagung. Da er die Geldstrafe in Höhe von 900,00 EUR nebst 93,00 EUR Kosten nicht begleichen konnte, wurde er für die alternativ vorgesehenen 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Stralsund gebracht.
Während der gestrigen Grenzkontrolle auf der BAB 11 am ehemaligen GÜG Pomellen gegen 20:10 Uhr wurde ein weißrussischer Staatsbürger als Passagier eines Reisebusses (Flix) mit polnischer Zulassung angehalten. Der 48-jährige händigte einen gültigen belarussischen Reisepass und einen gültigen polnischen Aufenthaltstitel zur Kontrolle aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab jedoch eine Fahndungsnotierung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Diebstahl. Demnach hatte die Person eine Geldstrafe von 600,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 77,50 Euro zu zahlen. Durch die Zahlung entging er 15 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und konnte um 21:10 Uhr seine Reise fortsetzen.
Drei Stunden zuvor wurde an derselben Stelle ein polnischer Staatsbürger als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Person hatte eine Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 45,00 Euro zu zahlen. Im Falle der Nichtzahlung wären 2 Tage Erzwingungshaft fällig. Der 36-jährige wurde nach Begleichung der geforderten Geldstrafe/Kosten um 18:30 Uhr freigelassen.
Quelle: Presseportal








