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Gewässerverunreinigung im Rostocker Fischereihafen

Wasserschutzpolizei nimmt Strafanzeige auf. Die MARPOL-Regularien wurden nicht eingehalten, 3 m³ Schiffsabwasser gelangten ins Gewässer.

Foto: unsplash

Waldeck (ost)

Am Donnerstag, dem 10.07.2025, führten Beamte der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Rostock eine Inspektion an einem Frachtschiff (Flagge Antigua und Barbuda) im Fischereihafen Rostock durch. Es wurde festgestellt, dass ein Desinfektionsmittel während des Betriebs der Abwasseraufbereitungsanlage verwendet wurde, das nicht den Vorschriften des internationalen MARPOL-Übereinkommens (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) entsprach.

Während des Aufenthalts in Rostock gelangten etwa 3 m³ Schiffsabwasser über die Aufbereitungsanlage in Gewässer. Gegen den verantwortlichen Chief Engineer wurde ein Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung eingeleitet. Das Amtsgericht Rostock legte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro fest.

Die Einhaltung der Bestimmungen des internationalen MARPOL-Übereinkommens ist ein zentraler Aspekt der Schiffskontrollen, die regelmäßig von der Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Insbesondere die Vorschriften zur Vermeidung von Verschmutzung durch Schiffsabwasser gemäß Anhang IV dieses Übereinkommens sind fester Bestandteil der umfassenden Schiffskontrollen.

Quelle: Presseportal

nf24