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Gewerbsmäßige Einbruchsdiebstähle in Tankstellen: Anklage gegen 32-Jährigen erhoben

Effiziente Zusammenarbeit führt zur Anklageerhebung gegen den einschlägig vorbestraften Deutschen wegen Einbruchsdiebstahls in Tankstellen im Landkreis Rostock. Unschuldsvermutung gilt.

Foto: Depositphotos

Rostock (ost)

Dank der effektiven Zusammenarbeit zwischen dem Kriminalkommissariat Güstrow und der Staatsanwaltschaft Rostock wurde im März 2024 Anklage beim Amtsgericht Rostock – Schöffengericht – gegen einen 32-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einbruchdiebstahls in drei Fällen erhoben.

Der bereits einschlägig vorbestrafte Beschuldigte soll Anfang Oktober 2023 außerhalb der Öffnungszeiten mit seinem Auto rückwärts in drei Tankstellen in Landkreis Rostock gefahren sein, wodurch er sie teilweise zerstört und einen Gesamtschaden von knapp 50.000,00 Euro verursacht hat. Er erbeutete außerdem Tabakwaren im Wert von ca. 6.700,00 Euro. Der 32-Jährige wurde Mitte Oktober 2023 aufgrund der raschen polizeilichen Ermittlungen festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Unschuldsvermutung gilt. Da mit der Anklageerhebung die Pressehoheit auf das Amtsgericht Rostock übergegangen ist, sollten weitere Anfragen dorthin gerichtet werden.

Kontakt:

Staatsanwaltschaft Rostock
– Pressestelle –
Doberaner Straße 116
18057 Rostock
0381 / 4564 – 240


Polizeipräsidium Rostock
– Pressestelle –
Telefon: 038208 888 2040/ -2041
Fax: 038208 888 2006
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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