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Greifswald: Unfallflucht – Warum ein Zettel nicht ausreicht

Ein Zettel reicht nicht aus, um Fahrerflucht zu vermeiden. Richtiges Verhalten bei einem Unfall ist entscheidend.

Foto: Depositphotos

Greifswald (ost)

Stellen Sie sich vor, Sie touchieren bei einem Parkmannöver ein anderes Fahrzeug, es entsteht ein Schaden an diesem und der Fahrer des zweiten Fahrzeuges ist nicht vor Ort.

Viele denken nun: „Ich schreibe einen Zettel mit meiner Telefonnummer und klemme diesen hinter den Scheibenwischer.“

Ein solcher Sachverhalt ereignete sich in den vergangenen 24 Stunden in der Greifswalder Makarenkostraße. Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen habe die 70-jährige deutsche Fahrerin eines Pkw Toyota während eines Parkmannövers einen neben ihr parkenden Pkw Opel beschädigt. Durch den Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro. Im Anschluss hinterließ die Rentnerin einen Zettel am beschädigten Fahrzeug. Mit diesem Vorgehen geht ein guter Wille einher, jedoch ist es in Deutschland so nicht erlaubt.

Ein solcher Zettel kann schnell wegfliegen, durchnässen oder übersehen werden. Dann stünde der Geschädigte mit dem beschädigten Fahrzeug da und sähe niemanden, der für den Schaden verantwortlich ist. Zudem bestünde die Möglichkeit, dass die angegebenen Daten nicht richtig sind und der Geschädigte trotz eines Zettels keinen Verantwortlichen für den Schaden hat.

Daher stellt das Hinterlassen eines Zettels keine ausreichende Maßnahme dar, um eine Fahrerflucht nach § 142 StGB zu verhindern. Dies bedeutet: Hinterlassen Sie lediglich einen Zettel begehen Sie eine Fahrerflucht und können sich strafbar machen.

Wie verhalten Sie sich im Falle eines Unfalles richtig?

So sind Sie auf der sicheren Seite, haben den Unfall gemeldet und Ihre Pflicht erfüllt.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Mecklenburg-Vorpommern für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 zeigt insgesamt 55.641 Unfälle. Davon endeten 4.880 Unfälle mit Personenschaden, was 8,77% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.228 Fälle aus, was 2,21% entspricht. Unter dem Einfluss berauschender Mittel ereigneten sich 334 Unfälle, was 0,6% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 49.199 Fälle, was 88,42% aller Unfälle entspricht. Innerorts gab es 3.500 Unfälle (6,29%), außerorts (ohne Autobahnen) 2.320 Unfälle (4,17%) und auf Autobahnen 437 Unfälle (0,79%). Insgesamt gab es 57 Getötete, 1.105 Schwerverletzte und 5.095 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 55.641
Unfälle mit Personenschaden 4.880
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.228
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 334
Übrige Sachschadensunfälle 49.199
Ortslage – innerorts 3.500
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 2.320
Ortslage – auf Autobahnen 437
Getötete 57
Schwerverletzte 1.105
Leichtverletzte 5.095

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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