Die Polizei in Güstrow warnt vor einem unbekannten Betrüger, der sich als Mitarbeiter eines Telekommunikationsdienstleisters ausgibt und ältere Menschen betrügt.
Güstrow: Warnung vor falschen Telekommunikationsmitarbeitern

Güstrow/Landkreis Rostock (ost)
Die Polizei in Güstrow führt derzeit Ermittlungen in zwei Betrugsfällen durch, bei denen ein bisher unbekannter Mann im Stadtgebiet vorgab, Mitarbeiter eines örtlichen Telekommunikationsdienstleisters zu sein.
Nach bisherigen Informationen suchte der Verdächtige gezielt ältere Personen in ihren Wohnungen auf. Unter dem Vorwand, technische Dienstleistungen anzubieten oder angebliche Störungen im Fernsehprogramm zu beheben, verschaffte er sich Zugang zu den Wohnungen einer 82-jährigen und einer 88-jährigen Güstrowerin. In folgenden Gesprächen gelang es ihm offenbar, das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen. Gutgläubig unterzeichneten sie vermeintliche Verträge. Beide Vorfälle ereigneten sich bereits vor einigen Wochen, am 26.02.2026 und am 08.03.2026.
Als die beiden betroffenen Frauen dann einige Tage später in dem örtlichen Telekommunikationsgeschäft nachfragten, wurde ihnen mitgeteilt, dass es sich nicht um einen ihrer Mitarbeiter handelte. Daraufhin wurden sie an die Polizei verwiesen, die derzeit aufgrund des Verdachts auf Betrug ermittelt.
Nach dem aktuellen Stand ist in den bekannten Fällen der Polizei bisher kein finanzieller Schaden entstanden.
Trotzdem warnt die Polizei eindringlich vor dieser Betrugsmasche und empfiehlt Vorsicht: -Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung. -Seien Sie besonders misstrauisch bei unangekündigten Besuchen. -Geben Sie keine persönlichen oder sensiblen Daten preis. -Unterschreiben Sie keine Dokumente ohne genaue Prüfung. -Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Polizei oder den vermeintlichen Dienstleister direkt.
Der unbekannte Mann aus den genannten Fällen wird wie folgt beschrieben: -männlich -etwa 35 bis 45 Jahre alt -spricht akzentfrei Deutsch -dunkler Teint
Hinweise zu diesem Fall können an die Polizei in Güstrow oder jede andere Polizeidienststelle weitergegeben werden.
Quelle: Presseportal








