Bundespolizei stoppt unerlaubt eingereiste Personen im Überseehafen Rostock, darunter ein Syrer und ein Nordmazedonier. Nordmazedonier überschritt Aufenthaltsdauer, Syrer durfte sich nur in Schweden aufhalten.
Hafen Rostock: Unerlaubte Einreisen aus Schweden und Dänemark

Rostock (ost)
Beamte der Bundespolizeiinspektion Rostock identifizierten gestern, am 5. August, zwei Personen, die illegal in den Überseehafen Rostock eingereist waren. Die Herren waren zuvor mit der Fähre aus Schweden und Dänemark nach Deutschland gereist.
Es handelte sich um einen 25-jährigen Syrer und einen 31-jährigen Nordmazedonier.
Der Nordmazedonier hatte die erlaubte Aufenthaltsdauer um 16 Tage überschritten und erfüllte somit nicht die Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland. Die Verordnung (EU) 2018/1806 regelt Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet. Nach dieser Rechtsgrundlage dürfen nordmazedonische Staatsangehörige höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Gebiet bleiben.
Der syrische Staatsangehörige befand sich ursprünglich auf dem Weg nach Dänemark. Die dänischen Behörden verweigerten ihm jedoch die Einreise und schickten ihn zurück nach Deutschland. Bei der Kontrolle in Deutschland stellten die Bundespolizisten fest, dass er sich derzeit nur in Schweden aufhalten durfte.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete gegen beide Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts ein. Danach setzten die Beamten dem Nordmazedonier eine Frist, Deutschland zu verlassen. Die Einsatzkräfte organisierten und führten auch die Rückführung des Syrers nach Schweden durch.
Quelle: Presseportal








