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Haftbefehl am Hbf. Schwerin

Bundespolizisten vollstreckten in der Nacht einen Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Algerier, der ohne gültigen Fahrausweis im Zug unterwegs war.

Foto: unsplash

Schwerin (ost)

Beamte der Bundespolizeiinspektion Rostock haben in der Nacht zum 22. Juni 2026 einen Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Algerier vollstreckt, nachdem ein Angestellter der Deutschen Bahn AG festgestellt hatte, dass er ohne gültigen Fahrausweis im RE 1 (4323) auf der Bahnstrecke Hbf. Hamburg – Hbf. Schwerin unterwegs war.

Am Hauptbahnhof Schwerin überprüften Bundespolizisten daraufhin den Mann. Dabei stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Zuvor hatte das Amtsgericht Hamburg – St. Georg ihn wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.100,- Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht vollständig bezahlt hatte, muss er nun 54 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Darüber hinaus wurde der Mann von den Staatsanwaltschaften Hannover, Schwerin und Hamburg zur Feststellung seines Wohnsitzes wegen Diebstahls, schweren Diebstahls und Diebstahls mit Waffen gesucht.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachten die Polizeibeamten den Mann in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Außerdem wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs eingeleitet.

Quelle: Presseportal

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