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Haftbefehle in Anklam und Pomellen vollstreckt

Am Wochenende wurden mehrere Personen aufgrund von Haftbefehlen kontrolliert und festgenommen. Einige konnten Geldstrafen zahlen, andere wurden inhaftiert.

Foto: Depositphotos

Anklam/ Pomellen (ost)

Am späten Freitagabend wurde im Rahmen eines Fahndungsgesuchs der Polizeiinspektion Anklam ein 26-jähriger syrischer Staatsbürger auf dem Markt in Anklam von Bundespolizisten identifiziert und überprüft. Die polizeiliche Überprüfung ergab eine Fahndung durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Diebstahls. Der Mann zahlte vor Ort die geforderte Geldstrafe von 1800,- Euro sowie 91,50 Euro Verfahrenskosten und konnte dadurch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen vermeiden. Es liegen auch noch zwei Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung durch die STA Neubrandenburg und die STA Stralsund ebenfalls wegen Diebstahls vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann freigelassen.

Am Samstag wurde ein 24-jähriger Pole an der BAB 11, am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, identifiziert und überprüft. Die polizeiliche Überprüfung ergab eine Fahndung durch die Staatsanwaltschaft Münster zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Es waren noch eine Geldstrafe von 360,- Euro und 81,00 Euro Verfahrenskosten ausstehend. Der Mann beglich die geforderten Geldbeträge. Bei Nichtzahlung wären 6 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verhängt worden.

Ein 38-jähriger Deutscher wurde am Samstagnachmittag in Pomellen kontrolliert. Die polizeiliche Überprüfung ergab eine Fahndung durch die Staatsanwaltschaft Meiningen zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 440,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 47,00 Euro wurden sofort beglichen. Als Ersatz wäre in diesem Fall eine Erzwingungshaft von 9 Tagen verhängt worden.

Eine 36-jährige Deutsche wurde am Samstagabend in Pomellen kontrolliert. Die Frau wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls gesucht. Sie konnte die geforderte Geldstrafe von 600,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 81,00 Euro nicht begleichen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Berlin gebracht. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 60 Tage.

Quelle: Presseportal

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