Ein usbekischer Fahrer und ein georgischer Beifahrer wurden aufgrund von Haftbefehlen festgenommen. Geldstrafen wurden bezahlt, Freiheitsstrafen wurden vermieden.
Haftbefehle in Pomellen und Bansin vollstreckt
Pasewalk / Pomellen / Insel Usedom (ost)
Ein usbekischer Bürger, der als Fahrer eines Autos mit polnischem Kennzeichen unterwegs war, wurde gestern Abend um 18:10 Uhr bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Pomellen entdeckt. Eine Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg eine Fahndung zur Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR plus Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 EUR wegen Urkundenfälschung eingeleitet hatte. Der 26-jährige Usbeke konnte den geforderten Betrag bezahlen und durfte um 18:35 Uhr nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterfahren.
Genau eine Stunde später wurde ein Georgier an derselben Stelle als Beifahrer in einem Auto mit deutschem Kennzeichen kontrolliert. Eine polizeiliche Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Amberg eine Fahndung zur Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 1800,00 EUR plus Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 EUR wegen der Beschaffung von gefälschten amtlichen Ausweisen eingeleitet hatte. Der 28-jährige Georgier wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen noch in derselben Nacht in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz gebracht.
Der Georgier muss auch wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise strafrechtlich belangt werden. Obwohl er einen gültigen georgischen Reisepass besaß, konnte er keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente für Deutschland vorweisen.
Am Wochenende wurde auch eine Landsmännin von ihm in Pomellen kontrolliert. Die 36-jährige Frau war aufgrund eines Diebstahls zur Festnahme und Strafvollstreckung durch die STA Lübeck ausgeschrieben. Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1163,00 EUR konnte die Georgierin eine 38-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden und ihre Reise fortsetzen.
Gestern Vormittag wurde in Bansin auf der Insel Usedom ein Pole kontrolliert. Eine Überprüfung ergab, dass die STA Stralsund eine aktuelle Fahndung zur Festnahme und Strafvollstreckung wegen Bedrohung eingeleitet hatte. Da er die geforderte Geldstrafe von 200,00 EUR plus Kosten in Höhe von 77,50 EUR nicht bezahlen konnte, wurde der 45-jährige Pole in die JVA Waldeck gebracht, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen zu verbüßen. Es stellte sich heraus, dass der polnische Staatsbürger auch wegen Beleidigung, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischem Diebstahl von verschiedenen STA in MV bis nach Lüneburg gesucht wurde.
Quelle: Presseportal