Polizei warnt vor Telefonbetrug. In zwei Fällen wurden Opfer zur Geldüberweisung bewegt. Ermittlungen wegen Betrugsverdacht eingeleitet.
Halbinsel Fischland-Darß-Zingst: Betrugsmaschen mit Kryptowährung und falschen BKA-Mitarbeitern

Halbinsel Fischland-Darß-Zingst (ost)
Zwei Fälle von Telefonbetrug wurden gestern der Polizei gemeldet. In beiden Situationen haben die Täter, die bisher unbekannt sind, ihre Opfer dazu gebracht, Geld zu überweisen. Die Opfer leben auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug in beiden Fällen aufgenommen.
Ein 89-jähriger Mann meldete den ersten Vorfall der Polizei. Er erhielt zuvor einen Anruf von unbekannten Tätern, die ihm mitteilten, dass sich auf einem angeblichen Kryptowährungskonto ein Sparguthaben von etwa 1,6 Millionen Euro befindet. Das Geld könnte ihm ausgezahlt werden, aber er müsse zuerst Gebühren in Höhe von fast 2.000 Euro zahlen. Der 89-Jährige glaubte den Informationen und überwies den geforderten Betrag. Später stellte er fest, dass es sich um einen Betrug handelte.
In einem anderen Fall gaben sich die Täter am Telefon als Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) aus. Sie informierten den 47-jährigen Geschädigten, dass gegen ihn ein Verfahren wegen angeblichen Lottobetrugs läuft. Um weitere Maßnahmen zu vermeiden, sollte er fast 5.000 Euro überweisen.
Der Geschädigte aus Angst vor den angedrohten Konsequenzen folgte der Aufforderung und überwies den geforderten Betrag. Die falschen BKA-Mitarbeiter meldeten sich dann erneut bei ihm und forderten erneut fast 5.000 Euro. Der Geschädigte überwies auch diesen Betrag. In diesem Fall entstand ein finanzieller Schaden von fast 10.000 Euro. Die Polizei ermittelt auch hier wegen des Verdachts auf Betrug.
Warnung der Polizei vor Telefonbetrug
Die Polizei warnt davor: Polizeibeamte, BKA-Mitarbeiter oder andere Behördenmitarbeiter fordern Bürger nicht telefonisch auf, Geld zu überweisen. Es werden auch keine Gebühren verlangt, um angebliche Fahndungsmaßnahmen zu beenden oder Verfahren zu löschen.
Selbst bei angeblichen Gewinnen oder Guthaben gilt: Wer Geld erhalten soll, muss keine hohen Gebühren oder Zahlungen im Voraus leisten. Die Täter setzen oft gezielt Druck und Angst ein oder versprechen hohe Geldbeträge, um ihre Opfer zu überzeugen, unüberlegte Überweisungen zu tätigen.
Die Polizei empfiehlt:
Die Polizei appelliert: Bei unerwarteten Anrufen mit Geldforderungen, vermeintlichen Strafverfahren oder Versprechen hoher Gewinne gilt: Auflegen, Ruhe bewahren und die Informationen überprüfen.
Quelle: Presseportal








