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Hamburg: Verstoß gegen internationales Ballastwasserübereinkommen auf Seeschiff

Beamte der WSPI Stralsund kontrollierten ein irisches Seeschiff im Hafen Mukran. 2.468 m³ unbehandeltes Ballastwasser vor Hamburg eingeleitet, Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Foto: unsplash

Waldeck (ost)

Am Morgen des 30.04.2025 führten Polizeibeamte der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Stralsund eine Überprüfung auf einem Seeschiff unter der Flagge von Irland durch, das im Fährhafen Mukran festgemacht war. Während der Kontrolle prüften die Beamten die Einhaltung internationaler Umweltvorschriften.

Es wurde festgestellt, dass vor etwa 2,5 Wochen ca. 2.468 m³ unbehandeltes Ballastwasser in der Außenelbe vor Hamburg eingeleitet wurde. Nach Benachrichtigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Kapitän und den Ersten Offizier eingeleitet. Zur Sicherung des Verfahrens legte das BSH zwei Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 19.807 Euro fest.

Das internationale Ballastwasserübereinkommen regelt das Aufnehmen und Ablassen von Ballastwasser in den Meeren durch Schiffe. Durch die weltweit geltenden strengen Vorschriften soll die Einschleppung von schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern aus fremden Gewässern verhindert werden. Diese Regelungen werden regelmäßig von der Wasserschutzpolizei überprüft.

Quelle: Presseportal

nf24