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Heutige (24.02.2026) Blaulichtmeldungen aus Mecklenburg-Vorpommern

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Mecklenburg-Vorpommern vom 24.02.2026

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

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24.02.2026 – 19:28

IM-MV: Musterfeuerwehrhäuser: Verfahren 2026 auf der Zielgeraden

Schwerin (ost)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt einen weiteren Meilenstein beim Ausbau moderner Feuerwehrinfrastruktur: Mit dem Programm "Musterfeuerwehrhäuser" sollen in den kommenden Jahren bis zu 58 standardisierte, zweistellige Feuerwehrgerätehäuser errichtet werden. Grundlage dafür ist das zweite 50-Millionen-Euro-Programm für die Feuerwehren im Land, das gezielt in Neubau, Sanierung und Erweiterung von Gerätehäusern investiert wird.

"Unsere Feuerwehren leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Menschen im Land. Mit den Musterfeuerwehrhäusern schaffen wir verlässliche, wirtschaftliche und vor allem praxistaugliche Rahmenbedingungen für diese wichtige Aufgabe", sagt Innenminister Christian Pegel und ergänzt:

"Nach dem erfolgreichen 50-Millionen-Euro-Programm 'Zukunftsfähige Feuerwehr' zur Erneuerung maßgeblicher Teile der Feuerwehrfahrzeugflotte im Land gehen wir mit dem Programm für Feuerwehrhäuser den konsequenten nächsten Schritt. Moderne Einsatzfahrzeuge brauchen zeitgemäße, sichere und funktionale Unterbringung - nur so kann der Bevölkerungsschutz im Land dauerhaft gewährleistet werden."

Das Projekt baut auf einem bereits erarbeiteten und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse - quasi die Berufsgenossenschaft für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder - abgestimmten Raumkonzept auf. Dieses dient als Grundlage für serielle, systemoffene Bauweisen, die eine hohe Qualität bei gleichzeitig verkürzten Planungs- und Bauzeiten ermöglichen. Ziel ist ein kostengünstiges, DIN-gerechtes Feuerwehrhaus für bis zu 35 Kameradinnen und Kameraden inklusive Jugendfeuerwehr.

"Wir reduzieren mit der Standardisierung nicht nur Kosten und Fehlerquellen, sondern entlasten vor allem die Kommunen. Die Gemeinden erhalten geprüfte und bewährte Lösungen, die sie schnell und unkompliziert abrufen können", so Christian Pegel weiter. "Die Gemeinden und Ämter müssen kein Vergabeverfahren für Planung sowie Gebäudeerrichtung und keine Herausforderungen einer feuerwehrkonformen Planung meistern", erläutert der Minister die Vorteile.

Das Projekt befindet sich aktuell in der entscheidenden Phase. Die Verhandlungen mit den Bauunternehmen und die finale Angebotsabgabe sind auf der Schlussgeraden und mit der Zuschlagserteilung wird in den kommenden beiden Monaten gerechnet. Ab Sommer 2026 sollen die Gemeinden aus dem durch das Land ausgeschriebenen Rahmenvertrag für bis zu 58 Musterfeuerwehrgerätehäuser abrufen und entsprechende Verträge schließen können.

Parallel dazu läuft das Auswahlverfahren für die Förderanträge der Gemeinden. Insgesamt gingen 73 Anträge im Ministerium für Inneres und Bau ein, von denen voraussichtlich deutlich mehr als 50 berücksichtigt werden können. Die endgültige Auswahl soll in den kommenden Monaten parallel zum Abschluss der Vergabeverfahrens erfolgen.

"Dass das Interesse der Kommunen so groß ist, zeigt, wie dringend der Bedarf an zeitgemäßen Feuerwehrhäusern ist", so der Minister und weiter:

"Wir investieren nun gezielt in die Infrastruktur unserer Kommunen und in die Arbeitsbedingungen der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Fahrzeuge und Gebäude gehören untrennbar zusammen: Das Zusammenspiel beider Programme stärkt die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren in MV nachhaltig und landesweit."

Nicht berücksichtigte Gemeinden bleiben auf einer Warteliste und können nachrücken, falls geplante Vorhaben zunächst ausgewählter Gemeinden nicht umgesetzt werden können.

Aktuelle Informationen zu dem Programm sind auf folgender Internetseite zu finden: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Musterfeuerwehrhaus/

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

24.02.2026 – 15:18

POL-NB: Einbrecher zünden Kamin an und stehlen Werkzeug

Demmin (ost)

Ein oder mehrere Täter brachen in eine Gartenlaube im Schwedenwallweg in Demmin ein. Die vermutliche Tatzeit liegt zwischen Sonntagnachmittag, ungefähr um 14:00 Uhr, und Montagabend, ungefähr um 20:00 Uhr.

Der oder die Eindringlinge schienen es sich zunächst bequem in der Laube zu machen und zündeten den kleinen Ofen an. Bevor sie gingen, wurden Werkzeuge und Angelausrüstung gestohlen.

Der Gesamtschaden durch den Diebstahl und die Sachbeschädigung wird auf mehrere tausend Euro geschätzt.

Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt wegen Diebstahls und Sachbeschädigung und bittet gleichzeitig um hilfreiche Hinweise, falls mögliche Zeugen etwas von der Tat mitbekommen haben oder Informationen über den oder die Täter geben können.

Bitte geben Sie Hinweise an die Polizei Demmin unter 03998 / 254224 oder an die Onlinewache unter www.polizei.mvnet.de

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Für Medienvertreter:
Claudia Berndt
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-5003
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de

http://www.polizei.mvnet.de


Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 0395 5582 2223
E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de

24.02.2026 – 15:04

POL-NB: 23-Jähriger nach mehrfachen Kontrollversuchen gestellt

Neubrandenburg (ost)

Gestern Nachmittag bemerkten Polizeibeamte auf Streife in der Ihlenfelder Straße ein Auto, das sie überprüfen wollten. Der Fahrer hielt an und war zunächst kooperativ bei den ersten Maßnahmen wie der Überprüfung des Führerscheins und eines Drogenschnelltests, da er verdächtiges Verhalten zeigte.

Der Schnelltest war positiv und ließ auf den Konsum harter Drogen schließen. Als die Beamten das Fahrzeug des 23-jährigen Deutschen durchsuchen wollten, wurde er nervös und flüchtete mit einer Tasche, die zuvor im Auto war.

Die Beamten verfolgten ihn, forderten Verstärkung an und konnten ihn nach etwa 100 Metern stellen. In der Tasche des Mannes befand sich mindestens ein Kilo weißes Pulver, das sich später als Betäubungsmittel herausstellte.

Der Mann wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen, einschließlich einer Blutentnahme in der Klinik, mitgenommen und durfte nach Abschluss der Maßnahmen die Wache wieder verlassen.

Der Verdächtige war den Neubrandenburger Polizeibeamten erst am vergangenen Freitag im Stadtgebiet aufgefallen und sollte kontrolliert werden. An diesem Tag war er vor der Polizei mit dem Auto geflohen. Nach der Verfolgung wurde zunächst nur das leere Fahrzeug gefunden.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den Mann unter anderem wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss sowie wegen des Drogenbesitzes und des Verdachts des Drogenhandels.

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Für Medienvertreter:
Claudia Berndt
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-5003
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de

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Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 0395 5582 2223
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24.02.2026 – 13:51

POL-HRO: Kühlschrank auf dem Dach - Polizei stoppt überladenen Van auf der A24

Suckow/Stolpe (ost)

Polizeibeamte vom Autobahn- und Verkehrspolizeirevier Stolpe führten am Montagmittag an der Anschlussstelle Suckow auf der A24 eine Kontrolle an einem überladenen Transporter durch.

Der gesamte Laderaum des Ford Galaxy war mit Kisten, Taschen und Säcken gefüllt. Darüber hinaus wurden auf dem Dachträger neben einer Dachbox und drei Autoreifen auch ein Kühlschrank transportiert. Es fehlte an einer angemessenen Ladungssicherung.

Aufgrund der Überladung um etwa 200 kg und der unzureichenden Ladungssicherung untersagten die Polizeibeamten dem 69-jährigen ukrainischen Fahrer die Weiterfahrt. Außerdem wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt.

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Polizeipräsidium Rostock
Newsroom
Felix Zgonine
Telefon: 03874 411-305
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

24.02.2026 – 13:20

IM-MV: Neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V Innenminister Pegel: "Mehr Klarheit, mehr Flexibilität, mehr Sicherheit"

Schwerin (ost)

Mit dem Entwurf für das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz modernisiert die Landesregierung den Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten und mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.

"Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz beruht", sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und betont:

"Der Entwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert - und was nicht. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den konstruktiven und zielführenden Austausch in dem intensiven Arbeitsprozess. Das war für uns ein neuer - wenn auch längerer - Weg, den wir hier bewusst gewählt haben, um unsere Kameradinnen und Kameraden nicht mit theoretischen Ideen alleine zu lassen, sondern eben deren Bedürfnisse und Erfahrungen in dieses neue Gesetz einfließen zu lassen."

Mehr Schutz fürs Ehrenamt

Ein zentraler Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist der Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen - organisatorisch, rechtlich und sozial.

Den Gemeinden wird ausdrücklich - unabhängig von kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen - die Aufgabe zugewiesen, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit wird eindeutig festgelegt, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen die Gemeinde vorgibt.

Im Gegenzug wird die bisherige "Feuerwehrsatzung", die in Teilen vereinsrechtlich geprägt war, inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt. Diese Dienstordnung können sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbstbestimmt geben und ausgestalten.

"So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung. Unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können - und wo ihre eigene Gestaltungsfreiheit beginnt", so Pegel.

Das Gesetz setzt eindeutig auf Freiwilligkeit, so sollen Pflichtfeuerwehren möglichst vermieden werden. Stattdessen sind gezielte Zuverpflichtungen vorgesehen, wenn vorübergehend nicht genügend Aktive zur Verfügung stehen.

"Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft in den Dienst gezwungen werden. Pflichtmodelle dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn es anders nicht mehr geht. Das Ziel ist ausdrücklich nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn die Einsatzbereitschaft sonst nicht mehr gewährleistet werden kann", betont der Minister.

Um die zunehmende Belastung durch Einsätze außerhalb akuter Notlagen zu begrenzen, werden zusätzliche Gebührentatbestände eingeführt. Dazu zählen unter anderem Ölspuren, Türöffnungen, umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken oder reine Tragehilfen für den Rettungsdienst, wenn sie keine Notfälle und Notlagen sind.

"Freiwillige Feuerwehren berichten landesweit von einem deutlichen Anstieg von Einsatzszenarien, die keine klassischen Notlagen darstellen, aber zunehmend ehrenamtliche Ressourcen binden. Durch diese Entwicklung, leidet langfristig die Akzeptanz bei freistellenden Arbeitgebern - und die Motivation der Ehrenamtlichen. Das wollen wir ganz bewusst bremsen", so der Minister weiter.

Künftig werden kostenfreie Einsätze eindeutig auf klassische Aufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung begrenzt. Dienstleistungsorientierte Einsätze werden klarer als kostenpflichtig definiert und für die Gebührenkalkulation erhalten die Gemeinden Erleichterungen durch gesetzliche Pauschalierungen und vereinfachte Berechnungssystematiken.

"Wir schützen das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist - und nicht für alles andere automatisch alarmieren", erklärt Christian Pegel.

Darüber hinaus wird der Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Partnerinnen und Partner sowie insbesondere Kinder von Feuerwehrangehörigen werden künftig auch ohne Trauschein abgesichert, wenn es infolge der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem tödlichen Unfall kommt.

"Für uns zählt der Mensch, nicht der Trauschein. Wer Dienst für die Allgemeinheit leistet, muss sicher sein, dass seine Angehörigen abgesichert sind", so der Innenminister.

Stärkung der Amtswehrführer und Bündelung von Aufgaben

Das neue Gesetz stärkt die Rolle der Amtswehrführer deutlich. Sie erhalten klarere Zuständigkeiten. Außerdem erhalten Gemeinden und Ämter, die dies wollen,künftig mehr Möglichkeiten, Feuerwehraufgaben auf Amtsebene zu bündeln - etwa bei Ausbildung, Organisation oder Spezialtechnik. Das entlastet kleine Ortswehren, vermeidet Doppelstrukturen und erhöht die Schlagkraft insgesamt.

"Gerade im ländlichen Raum wollen wir der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort die selbstbestimmte Wahl einräumen. Die Gemeinden können selbstredend weiterhin selbst agieren. Gemeinden und Ämter können sich aber auch für deutlich mehr Kooperation entscheiden, weil starke Amtsstrukturen mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten bedeuten können. Mit den Neuerungen werden rechtliche Unsicherheiten abgebaut und Voraussetzungen geschaffen, Feuerwehrstrukturen - wenn das vor Ort gewünscht ist - auf Amtsebene leistungsfähiger zu bündeln - etwa bei Technik, Organisation oder Ausbildung", sagt Christian Pegel weiter.

Führerscheinerwerb gezielt unterstützen

Ein praktisches Problem vieler Feuerwehren ist der Bedarf an Einsatzkräften mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge - gerade bei allerorten anstehenden Generationenwechseln in den Freiwilligen Feuerwehren. Angebote des Landes für eine zentrale Fahrschulausbildung könnten dies im Flächenbundesland aber nicht lösen. Das neue Gesetz erlaubt es deshalb den Landkreisen und kreisfreien Städten, künftig aus den ihnen zustehenden Feuerschutzsteuermitteln Fahrlehrer dezentral im Land für eine Fahrausbildung anzustellen, um den Gemeinden gegen Kostenbeteiligung eine Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden anzubieten, oder Rahmenverträge für die Gemeinden im Landkreis mit Fahrschulen abzuschließen.

"Ein Einsatzfahrzeug hilft niemandem, wenn es nicht bewegt werden darf. Deshalb schaffen wir Möglichkeiten, Fahrerinnen und Fahrer für unsere Feuerwehren auszubilden", so der Minister.

Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen für seine Feuerwehren - und insbesondere die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Es schützt das Ehrenamt vor Überforderung, stärkt Führungsstrukturen und schafft praxisnahe Lösungen für bekannte Engpässe.

"Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit. Tag und Nacht stehen sie bereit, um Menschen zu helfen, Brände zu bekämpfen und in Notlagen schnell und zuverlässig Unterstützung zu leisten - oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich, gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Den Frauen und Männern der Feuerwehren in unserem Land gilt mein ausdrücklicher Dank und meine große Anerkennung. Ihr Einsatz ist unverzichtbar für unser Land", so Innenminister Christian Pegel abschließend und ergänzt: "Das neue Gesetz wird unsere Feuerwehren stärken - und macht sie fit für die Zukunft."

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
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24.02.2026 – 13:17

POL-HRO: Löschung der Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 73-Jährigem aus Gelbensande

Gelbensande (Landkreis Rostock) (ost)

Der Mann, der in Gelbensande vermisst wurde, wurde dank eines Hinweises aus der Bevölkerung und im Rahmen polizeilicher Maßnahmen gefunden. Die Suche ist damit abgeschlossen.

Die Polizei dankt der Öffentlichkeit und den Medien für ihre Unterstützung bei der Suche und bittet nun darum, alle persönlichen Daten, die in diesem Zusammenhang gespeichert wurden, zu löschen.

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Polizeipräsidium Rostock
Newsroom
Florian Müller
Telefon: 03843 266-302
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
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24.02.2026 – 11:10

LKA-MV: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stralsund und des Landeskriminalamts MV - Ermittlern gelingt Schlag gegen Telefonbetrüger

Rampe (ost)

Im Rahmen der deutsch-polnischen Kooperation wurde ein Abholer im Zusammenhang mit Ermittlungen zum sogenannten Callcenterbetrug identifiziert und verhaftet.

Während der Ermittlungen im Rahmen des EU-geförderten bundesweiten Projekts CESA wurden den deutschen Behörden am 18.02.2026 von polnischen Behörden Telefonnummern gemeldet, die mit aktuellen Straftaten in Verbindung stehen. Diese Straftaten beinhalten Schockanrufe mit einer Unfalllegende und einer anschließenden Kautionsforderung.

Das LKA MV überwachte Telefonnummern in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Stralsund und analysierte die Gespräche. Als sich am 19.02.2026 eine Straftat konkretisierte, konnte der Abholer in Speyer, Rheinland-Pfalz, festgenommen werden, während er versuchte, einem Betrugsopfer Geld zu übergeben. Der 89-jährige Rentner wartete bereits mit mehreren tausend Euro auf die fingierte Kautionsübergabe der Täter.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wurde ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten durch das Amtsgericht Ludwigshafen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ludwigshafen erlassen. Der 25-jährige polnische Staatsbürger wurde nach seiner Vorführung vor Gericht inhaftiert.

Dank der erfolgreichen länderübergreifenden Zusammenarbeit konnte ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität gegen ältere Menschen erzielt werden. Dies unterstreicht die Bedeutung eines nationalen und länderübergreifenden Austauschs in polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Die Ermittlungen sind noch im Gange. Die Unschuldsvermutung gilt.

Weitere Informationen zu verschiedenen Arten von Telefonbetrug finden Sie hier: https://www.polizei.mvnet.de/Pr%C3%A4vention/Zielgruppen/Generation-60plus/ https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Stralsund oder das Landeskriminalamt MV.

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Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Niels Borgmann
Telefon: 03866 64 8700
E-Mail: presse@lka-mv.de
http://www.polizei.mvnet.de

24.02.2026 – 10:49

POL-HRO: Einbruch in Güstrower Einfamilienhaus

Güstrow (Landkreis Rostock) (ost)

Die Polizei führt Ermittlungen durch, nachdem es zwischen dem 09.02. und dem 23.02.2026 zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Weinbergstraße in Güstrow gekommen ist. Beamte des Kriminalkommissariats wurden vor Ort eingesetzt, um Spuren zu sichern, die nun analysiert werden müssen.

Nach aktuellen Informationen sollen bisher unbekannte Täter die Abwesenheit der Hausbesitzerin ausgenutzt haben, um sich gewaltsam Zugang zum Gebäude zu verschaffen und dann nach Wertgegenständen zu suchen. Es kann derzeit noch keine Aussage über mögliche Diebstahlschäden gemacht werden. Der entstandene Sachschaden wird jedoch bereits auf mindestens 10.000 Euro geschätzt.

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Polizeipräsidium Rostock
Newsroom
Florian Müller
Telefon: 03843 266-302
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

24.02.2026 – 07:45

BPOLI PW - GdpD POM: Dieselschmuggel aufgeflogen

Pomellen (ost)

Am gestrigen Nachmittag führten Bundespolizisten in Pomellen eine Kontrolle an einem polnischen LKW IVECO durch. Im Fahrzeug saßen zwei polnische Bürger, 41 und 34 Jahre alt.

Während der gründlichen Untersuchung des Lastwagens wurden 12 Plastikkanister entdeckt, die jeweils mit etwa 30 Litern Diesel gefüllt waren (insgesamt 360 Liter). Die Zuständigkeit für den Fall wurde von den Zollbeamten in Pomellen übernommen, um weitere Schritte einzuleiten.

Die beiden Polen wurden wegen Steuerhinterziehung angeklagt.

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Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
Igor Weber
Telefon: 03 83 54 - 34 97 4 - 100
Mobil: 0172-511 0961
E-Mail: presse.pasewalk@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt gewährleistet als
Bundesbehörde die Wahrnehmung ihrer
übertragenen Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
sowie auf Nord- und
Ostsee. Etwa 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter
Polizei- und Verwaltungsbeamte
sowie Angestellte, sorgen auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und
weiterer Rechtsvorschriften
im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung für Sicherheit an
den Grenzen, auf
Bahnanlagen und auf See.

Die nachgeordneten Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel,
Rostock, Stralsund und Pasewalk
sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und
die Kräfte der Mobilen
Kontroll- und Überwachungseinheit sind 24/7 im Einsatz. Mit den
Bundespolizeiinspektionen See in
Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven sowie der maritimen
Kriminalitätsbekämpfung im
Direktionsbereich See und einem eigenen Maritimen Schulungs- und
Trainingszentrum, verfügt die
Bundepolizeidirektion Bad Bramstedt bundesweit einzigartig über eine
maritime Einsatzkomponente.

Die Bundespolizei See schützt und überwacht Tag und Nacht die
Seegrenze (EU-Außengrenze),
maritime kritische Infrastruktur, den Seeverkehr auf Nord- und Ostsee
mit modernen und
leistungsfähigen Einsatzschiffen und -booten.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie
unter www.bundespolizei.de.

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24