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Jarmen: Schwerer Unfall mit E-Scooter

Ein 48-jähriger Deutscher verunglückte nach einer Feier mit seinem Elektro-Scooter und kollidierte mit einem geparkten PKW. Promillegrenzen gelten auch für E-Scooter, bei Verstoß drohen Geldstrafen und Fahrerlaubnisentzug.

Foto: Depositphotos

Jarmen (ost)

Am Donnerstagabend (01.10.2026) gegen 19:20 Uhr ereignete sich in der Schützenstraße in Jarmen ein Verkehrsunfall, bei dem ein E-Scooter-Fahrer schwer verletzt wurde.

Nach aktuellen Informationen fuhr ein 48-jähriger Deutscher nach einer Feierlichkeit auf dem Gehweg der Schützenstraße in Richtung Dr.-Georg-Kohnert-Straße in Jarmen. Beim Abfahren vom Gehweg auf die Fahrbahn verlor er angeblich die Kontrolle über sein Elektrofahrzeug und geriet ins Schleudern. Anschließend kollidierte er mit einem am Straßenrand geparkten PKW Volvo.

Bei dem folgenden Sturz zog sich der 48-Jährige schwere Verletzungen zu. Nach der Erstversorgung durch Rettungskräfte vor Ort wurde er in ein Krankenhaus zur weiteren Behandlung gebracht.

Während der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass der 48-Jährige möglicherweise unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen das Fahrzeug lenkte.

Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet und durchgeführt.

Der Gesamtsachschaden bei der Kollision beläuft sich auf etwa 800 Euro. Davon entfallen etwa 750 Euro auf den beschädigten Volvo und rund 50 Euro auf den E-Scooter.

Gegen den 48-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- und Drogeneinfluss eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge die gleichen Promillegrenzen gelten wie für Kraftfahrzeuge. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen mit einem E-Scooter fährt, begeht bereits ab 0,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit, wenn er unter 21 Jahre alt ist oder sich in der Probezeit befindet, und ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall eine Straftat. Neben hohen Geldstrafen droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizei appelliert daher, im Zweifelsfall immer auf alternative Transportmittel zurückzugreifen oder zu Fuß zu gehen. Da für E-Scooter keine Helmpflicht besteht, können schwerwiegende Unfälle passieren. Daher die dringende Empfehlung: Helme können Leben retten!

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Mecklenburg-Vorpommern für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 55.641 Verkehrsunfälle. Davon waren 4.880 Unfälle mit Personenschaden, was 8,77% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 2,21% aus, was 1.228 Unfällen entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 0,6% der Fälle verzeichnet, was 334 Unfällen entspricht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 88,42%, was 49.199 Unfällen entspricht. Innerorts ereigneten sich 3.500 Unfälle (6,29%), außerorts (ohne Autobahnen) 2.320 Unfälle (4,17%) und auf Autobahnen 437 Unfälle (0,79%). Insgesamt gab es 57 Getötete, 1.105 Schwerverletzte und 5.095 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 55.641
Unfälle mit Personenschaden 4.880
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.228
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 334
Übrige Sachschadensunfälle 49.199
Ortslage – innerorts 3.500
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 2.320
Ortslage – auf Autobahnen 437
Getötete 57
Schwerverletzte 1.105
Leichtverletzte 5.095

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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