Die Bundesanwaltschaft hat heute einen syrischen Staatsangehörigen wegen Kriegsverbrechen festgenommen. Der Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.
Karlsruhe: Festnahme wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen

Karlsruhe (ost)
Heute hat die Bundesanwaltschaft aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2026 den syrischen Staatsangehörigen
Ibrahim A.
in Neuwied (Rheinland-Pfalz) durch Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz festgenommen.
Der Beschuldigte wird dringend verdächtigt, Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB).
Im Haftbefehl wird ihm im Grunde genommen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Ab Frühjahr 2011 ging das Regime in Syrien mit zunehmender Gewalt gegen Kritiker im Land vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung frühzeitig zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem umfassenden Bürgerkrieg aus, bei dem vor allem staatliche syrische Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen kämpften.
Ibrahim A. war zunächst Teil der staatlichen Streitkräfte in Syrien, schloss sich jedoch spätestens im November 2012 im Raum Homs einer oppositionellen Miliz als Kommandeur an. Im September oder Oktober 2015 nahm der Beschuldigte zusammen mit anderen drei vermeintliche Regimeangehörige fest. Die Gefangenen wurden gezwungen, Angriffe auf den Beschuldigten und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen. Kurz darauf wurden sie hingerichtet. Der Beschuldigte erschoss sie jeweils aus nächster Nähe in den Kopf.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.
Quelle: Presseportal








