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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Polizei führt Durchsuchungsmaßnahme durch,im Zusammenhang mit Vorfall in Neukalener Diskothek

Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg hat groß angelegte Durchsuchungen durchgeführt, um Beweismittel im Fall der Volksverhetzung zu sichern. Tatverdächtige wurden identifiziert und ihre Wohnungen durchsucht.

Foto: unsplash

Neubrandenburg (ost)

Heute, am Donnerstag, den 29.02.2024, führte die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg eine umfangreiche Durchsuchungsaktion in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald durch. Diese wurde aufgrund des Straftatbestandes der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB durchgeführt. Bei den Durchsuchungen wurden verschiedene Beweismittel sichergestellt, darunter auch die Mobiltelefone der Verdächtigen.

Die Durchsuchungen wurden durch eine Strafanzeige ausgelöst, die Anfang Februar 2024 online bei der Polizei eingegangen war. Darin wurde ein Vorfall in der Diskothek Neukalen während einer Abisinth-Party am 03.02.2024 gemeldet. Nach Mitternacht spielte der DJ auf dem „Oldie Dancefloor“ den Song „L’Amour Toujours“ von Gigi D‘ Agostino, in dem plötzlich die umgedichteten Texte „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ zu hören waren, begleitet von Sprech- und Schreigesängen. Fünf Personen stimmten in die entsprechenden Textzeilen ein und wurden dabei von Zeugen gefilmt. Nach umfangreichen Ermittlungen konnten fünf Verdächtige, darunter eine 21-jährige Greifswalderin sowie ein 17-Jähriger und ein 22-Jähriger aus Neukalen und Ferdinandshof eindeutig identifiziert werden. Ihre Wohnungen wurden heute durchsucht, um durch die Auswertung der Telefondaten weitere Erkenntnisse über den Vorfall zu gewinnen. Dieser Prozess wird mehrere Monate dauern, während die Beschuldigten in den kommenden Wochen zu Vernehmungen vorgeladen werden.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, und keiner der Verdächtigen war zuvor in politisch motivierte Straftaten verwickelt.

Die Kriminalpolizei betont, dass es sich bei Vorfällen wie dem oben genannten nicht um Bagatelldelikte oder harmlose Streiche handelt, sondern um Straftaten gemäß § 130 StGB (Volksverhetzung), die mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können.

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24