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Landkreis Rostock/Güstrow: Polizei ermittelt nach Körperverletzung

Ein 26-jähriger Deutscher wurde am Bahnhof Güstrow attackiert und erlitt schwere Verletzungen im Gesicht. Die Polizei untersucht den Vorfall.

Foto: Depositphotos

Landkreis Rostock/Güstrow (ost)

Am Abend des Samstags wurde ein 26-jähriger Deutscher laut den vorliegenden Informationen gegen 18:00 Uhr in der Nähe des Bahnhofs Güstrow bei einer körperlichen Auseinandersetzung schwer im Gesicht verletzt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde das Opfer nach verbaler Auseinandersetzung durch einen Schlag und Fußtritte gegen den Kopf von dem 37-jährigen Beschuldigten angegriffen, wodurch der Geschädigte kurzzeitig das Bewusstsein verloren haben soll. Die Polizei trennte die Beteiligten und befragte Zeugen zu dem Vorfall. Der 26-Jährige erlitt Schwellungen, Hämatome und eine Fraktur im Gesicht. Er wurde zur medizinischen Versorgung ins KMG Klinikum Güstrow gebracht.

Gegen den deutschen Beschuldigten wird nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Mordraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 39 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur noch 23 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle entspricht jeweils der Anzahl der registrierten Fälle. Die Anzahl der Verdächtigen lag im Jahr 2022 bei 34, wobei 30 männliche und 4 weibliche Verdächtige sowie 6 nicht-deutsche Verdächtige ermittelt wurden. Im Jahr 2023 gab es 26 Verdächtige, davon 23 männliche, 3 weibliche und 5 nicht-deutsche Verdächtige. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 470 registrierten Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 39 23
Anzahl der aufgeklärten Fälle 36 23
Anzahl der Verdächtigen 34 26
Anzahl der männlichen Verdächtigen 30 23
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 4 3
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6 5

Quelle: Bundeskriminalamt

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