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Linken/ Pasewalk: Haftbefehle in Linken vollstreckt

Zwei polnische Männer in Linken festgenommen, einer wegen Abgabenordnungsverstoß und der andere wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen. Geldstrafen bezahlt, Haftstrafen vermieden.

Foto: Depositphotos

Linken/ Pasewalk (ost)

Ein 54-jähriger Mann aus Polen wurde gestern Vormittag in Linken während der Einreisekontrolle als Beifahrer in einem deutschen Auto entdeckt und überprüft. Die Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Er beglich eine Geldstrafe von 600,00 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 98,50 EUR. Dadurch konnte er eine 20-tägige Restersatzfreiheitsstrafe vermeiden.

Es besteht auch eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung/Vermögensabschöpfung durch die Staatsanwaltschaft Cottbus. Aufgrund eines bestehenden Strafbefehls des Amtsgerichts Cottbus muss der Betrag von 6281,00 EUR durch Wegnahme von Geld und wertvollen Gegenständen gemäß § 459G ABS. 3 I.V.M. § 131 ABS. 1 STPO eingezogen werden. Eine Vermögensabschöpfung gemäß Beschluss war aufgrund fehlender Vermögenswerte nicht möglich. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder freigelassen.

Am Abend wurde in Linken ein 35-jähriger Pole entdeckt und von der Polizei kontrolliert. Eine Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen. Es mussten eine Geldstrafe von 3000,00 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 1147,00 EUR (insgesamt 4147 EUR) bezahlt werden oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßt werden. Der Mann zahlte die geforderten Beträge und konnte seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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