Bundespolizisten entdecken drei Ausschreibungen zur Festnahme während Zugstreife von Grambow nach Löcknitz.
Löcknitz: Haftbefehle gegen Aserbaidschaner

Pasewalk (ost)
Auch über die Weihnachtsfeiertage hinweg waren die Bundespolizisten in Pasewalk wieder sehr beschäftigt. Neben den üblichen Aufgaben gab es auch Erfolge bei Fahndungen.
Am zweiten Weihnachtsfeiertag wurde ein 58-jähriger Aserbaidschaner während einer Zugstreife von Grambow nach Löcknitz im Regionalexpress 5360 aus Polen kommend festgenommen. Bei der Überprüfung des Mannes wurden drei Haftbefehle festgestellt: 1. von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Es war eine Erzwingungshaft von 2 Tagen zu verbüßen. Die Zahlung von 50,00 Euro würde die Haftbefreiung ermöglichen. 2. von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Hier war eine Erzwingungshaft von 3 Tagen zu verbüßen. Die Zahlung von 55,00 Euro würde die Haftbefreiung ermöglichen. 3. von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Diebstahls. Der Mann sollte eine Geldstrafe von 320,00 Euro, eine Reststrafe von 2,80 Euro und Verfahrenskosten von 89,50 Euro zahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wurde auf 8 Tage festgelegt. Bei der Durchsuchung wurden eine gültige norwegische Asylbewerberbescheinigung und zwei offensichtlich gefälschte ukrainische Führerscheine gefunden. Der Aserbaidschaner wurde nach § 276 StGB, Verschaffen von amtlichen Ausweisen, angezeigt. Da er kein Bargeld hatte, wurde er nach Abschluss der grenzpolizeilichen Maßnahmen in die JVA Neustrelitz gebracht.
Quelle: Presseportal








