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Mecklenburg-Vorpommern: Aktuelle Blaulichtmeldungen am 01.05.2024

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Mecklenburg-Vorpommern vom 01.05.2024

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

01.05.2024 – 11:00

IM-MV: 18 Kommunen MV werden 2024 von Wohnungsbaualtschulden entlastet

Schwerin (ost)

Die Entlastung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft kann weiter fortgesetzt werden: Insgesamt 25 Millionen stehen 2024 zur Verfügung.

"Als bisher einziges Bundesland haben wir uns gemeinsam mit der kommunalen Familie und den beiden kommunalen Spitzenverbänden den Wohnungsbaualtschulden unserer Städte und Kommunen angenommen. Die kommunalen Haushalte und kommunalen Wohnungsunternehmen werden durch diese Schulden seit dem Ende der DDR bis heute stark belastet und erschweren dringend notwendige oder auch gewünschte Sanierungen oder Umbauten", sagte Innen- und Bauminister Christian Pegel in Schwerin.

Seit 2020 stellt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes bereit. "Im Jahr 2023 haben wir auf diese Weise Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro in insgesamt 78 Kommunen zurückgeführt. Insgesamt wurden damit bisher Wohnungsbauverbindlichkeiten in Höhe von 78,5 Millionen Euro abgelöst", führt Christian Pegel aus und:

"In diesem Jahr werden wir weitere 20 Anträge von 18 Kommunen und deren kommunalen Wohnungsgesellschaften positiv bescheiden. Was mich besonders freut: Dass jetzt auch Kommunen wie Torgelow und Güstrow mit verbliebenen Wohnungsbaualtschulden in Millionenhöhe an der Reihe sind'. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten."

Unbegrenzte Landeshilfen seit 2023 möglich

Mit einer Novellierung der Verordnung, die am 15. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die die Altschuldenhilfe für Mecklenburg-Vorpommern regelt, können die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst werden. Zuvor wurden die Entschuldungshilfen aufgrund von beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union zunächst auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt. "Begrenzt sind wir jetzt nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von insgesamt 25 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz M-V, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht, der sogenannte ,Haushaltsvorbehalt'. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden", erklärt der Minister.

Ausgehend von einem Gesamtantragsvolumen durch berechtigte Kommunen im Land von etwa 247 Millionen Euro ergibt sich noch ein Bestand an Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 168,5 Millionen Euro. "Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir die noch gut 100 zu bescheidenen Anträge von 68 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten bis 2030 entschulden können", so Christian Pegel.

Hintergrund

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden. Siehe dazu auch unsere Pressemitteilung Nr. 93/2023.

Insgesamt wurden 365 Anträge von rund 300 Gemeinden gestellt.

Hier geht es zur Originalquelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

01.05.2024 – 09:34

POL-NB: Suchgebiet nach 73-Jähriger konkretisiert

Neubrandenburg (ost)

Die Polizei in Neubrandenburg setzt weiterhin alle verfügbaren Mittel ein, um eine 73-jährige Frau zu finden, die seit Montagabend vermisst wird, wie gestern berichtet wurde.

Der Polizeihubschrauber, Diensthunde, Hunde der Rettungsstaffel "Vier Tore" und Kräfte der Wasserschutzpolizei suchen unermüdlich nach der Frau.

Durch Dienst- und Rettungshunde wurde eine Spur in Richtung des Tollensesees gefunden. Möglicherweise war die Vermisste dort spazieren. Daher wird alle Spaziergänger im Bereich des Tollensesees (Augustabad und im Bereich der Karte - siehe Anhang) um besondere Aufmerksamkeit gebeten.

Die Wasserschutzpolizei wird heute wieder auf dem See oder im Uferbereich im Einsatz sein, ebenso wie die Hunde.

Es gibt auch Hinweise darauf, dass sich die Frau möglicherweise im Bereich des Bethanien-Centers aufgehalten hat.

Alle Beobachtungen von Passanten könnten wichtig sein und der Polizei helfen. Personen, die die Frau gesehen haben könnten, werden gebeten, sich umgehend beim Polizeihauptrevier Neubrandenburg unter der Nummer 0395/55825224 oder bei der Einsatzleitstelle unter 0395/55822224 zu melden.

Weitere Informationen, wie eine Beschreibung der Person und ein Foto der Vermissten, sind unter folgendem Link verfügbar:

https://tinyurl.com/22mdla5v

Hier geht es zur Originalquelle

Claudia Berndt
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Pressestelle Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5003
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Instagram: www.instagram.com/polizei.mv.mse
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE

01.05.2024 – 08:10

POL-NB: Alkoholisierter Fahrzeugführer verursacht Unfall

PHR Waren (ost)

Am 01.05.2024 gab es gegen 04:15 Uhr einen Verkehrsunfall mit einem einzeln beteiligten Auto auf der B 192. Laut aktuellen Ermittlungen verlor der 27-jährige deutsche Fahrer eines VW Autos in Neu Schloen (LK MSE) in einer Rechtskurve die Kontrolle, vermutlich aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit in Verbindung mit Alkoholkonsum. Zuerst kam er nach links von der Straße ab und prallte gegen die Leitplanke. Durch die Wucht des Aufpralls geriet das Auto dann in den rechten Straßengraben, prallte erneut gegen eine Leitplanke und wurde zurück in die linke Leitplanke geschleudert, bevor es schließlich im rechten Straßengraben zum Stillstand kam. Der Unfall führte zu einem wirtschaftlichen Totalschaden am Auto sowie Schäden an der Leitplanke (Gesamtschaden ca. 20.000 Euro). Der Fahrer, der alleine im Auto war, schien unverletzt zu sein, wurde jedoch ins Krankenhaus gebracht, wo er nach einer kurzen Untersuchung entlassen wurde. Es wurde festgestellt, dass der Fahrer einen Atemalkoholwert von 1,93 Promille hatte. Es wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Ein Abschleppunternehmen barg das verunfallte Fahrzeug. Während der Unfallaufnahme und Bergung kam es zu vorübergehenden Verkehrseinschränkungen auf der B192.

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Rückfragen zu den Bürozeiten bitte an die jeweils regional und
thematisch zuständige Pressestelle
(Polizeinspektionen Stralsund, Anklam oder Neubrandenburg oder
Polizeipräsidium Neubrandenburg)

Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 0395 5582 2223
E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de

http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: @Polizei_PP_NB

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24