Im Jahr 2023 war Fahren unter Alkoholeinfluss eine häufige Unfallursache. Auch 2024 zeigt sich kaum eine Veränderung. Polizei verstärkt Kontrollen.
Neubrandenburg: Themenorientierte Verkehrskontrollen bei Alkohol- und Drogeneinfluss

Rostock (ost)
Zuerst eins, dann zwei, dann drei, dann vier – wer die leeren Glühweingläser auf dem Weihnachtsmarkt zählen kann, wie die Kerzen am Adventskranz, sollte sein Auto am Ende auf jeden Fall stehen lassen.
Im Jahr 2023 war das Fahren unter Alkoholeinfluss immer noch eine der vier häufigsten Unfallursachen. Vorläufige Zahlen für das laufende Jahr zeigen, dass sich dies auch 2024 bisher kaum geändert hat.
Darüber hinaus gab es im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg einen Anstieg von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ohne Verkehrsunfall – das bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und/oder Medikamenten standen, erwischt wurden. Dies betrifft jedoch nicht nur Autofahrer. Auch auf dem Fahrrad oder E-Scooter stellen Polizistinnen und Polizisten immer wieder betrunken oder anderweitig berauschte Fahrer fest.
Ein guter Grund also für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, im kommenden Monat bei den themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! den Schwerpunkt auf Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer zu legen. Denn jeder Unfall ist einer zu viel auf dem Weg zur Vision Zero, also null Verkehrstote.
In den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock werden daher den gesamten Dezember über verstärkt stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Die Eröffnungskontrolle findet am 06. Dezember 2024 im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund statt. Übrigens liegt die geltende Promillegrenze für Radfahrer bei 1,6 – damit ist man absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Aber Vorsicht! Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille ist das Ganze strafbar, sobald Ausfallerscheinungen wie z. B. das Fahren in Schlangenlinien auftreten. Bei E-Scootern sind die Grenzen noch strikter: Hier gilt derselbe Wert wie bei Autofahrern (0,5 Promille). Fahranfänger in der Probezeit unterliegen sogar einem strikten Alkoholverbot.
Beim Konsum von Cannabis gilt für Fahranfänger, Personen bis 21 Jahre oder Personen in der Probezeit ein absolutes Cannabisverbot. Für alle anderen gilt ein Verbot des Mischkonsums von Cannabis mit Alkohol. Der gesetzliche Grenzwert für THC liegt nach einer Gesetzesänderung in diesem Jahr bei 3,5ng/ml im Blutserum.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023
Die Drogenraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 8223 Fälle erfasst, wovon 7758 gelöst wurden. Es gab insgesamt 6598 Verdächtige, darunter 5556 Männer, 1042 Frauen und 713 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 wurden 7972 Fälle registriert, wovon 7575 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 6573, davon waren 5585 männlich, 988 weiblich und 875 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 8.223 | 7.972 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 7.758 | 7.575 |
| Anzahl der Verdächtigen | 6.598 | 6.573 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 5.556 | 5.585 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.042 | 988 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 713 | 875 |
Quelle: Bundeskriminalamt








