Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern startet eine Verkehrskampagne mit Fokus auf Alkohol, Drogen und Medikamente sowie auf den gewerblichen Güter- und Personenverkehr, um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen.
Neubrandenburg: Verkehrskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ – Alkohol, Drogen, Medikamente und Gewerblicher Güter- und Personenverkehr

Rostock (ost)
Die närrische Zeit steht bevor und für viele Menschen ist der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ein Teil des ausgelassenen Feierns. Jedoch ist übermäßiger Alkoholkonsum oder der Gebrauch von berauschenden Mitteln nicht nur während der Karnevals- oder Faschingszeit ein Thema für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern.
Laut Verkehrsunfallstatistik machen alkoholbedingte Unfälle den größten Anteil (ungefähr zwei Drittel) der Unfälle unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen aus. Insbesondere junge Menschen sind immer wieder in alkoholbedingte Unfälle verwickelt. Die Altersgruppe der 25- bis 45-Jährigen ist am häufigsten an alkoholbedingten Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Aus diesem Grund gilt für junge Fahrerinnen und Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ein absolutes Alkoholverbot – die 0,0 Promille-Grenze. Wer dennoch trinkt und erwischt wird, erhält eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Im Gegensatz zu alkoholbedingten Unfällen gibt es bei Unfällen unter dem Einfluss anderer berauschender Substanzen keine Grenzwerte. Hier reicht allein der Nachweis von „Drogen“ aus. Genau wie das Fahren unter Alkoholeinfluss ist auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt und wird bestraft. Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören unter anderem Cannabis (THC), Amphetamine, Kokain, Heroin und Ecstasy. Welche Strafen möglich sind, wenn man unter dem Einfluss anderer berauschender Substanzen am Steuer erwischt wird, können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
Der zweite Schwerpunkt der monatlich wechselnden Verkehrskontrollen liegt auf dem Thema „Gewerblicher Güter- und Personenverkehr“. Der Güterverkehr beinhaltet den Transport von Waren aller Art zwischen verschiedenen Orten auf Straßen, Schienen, Wasser, in der Luft oder in Rohrfernleitungen, wobei der Großteil der Güter mit Lastkraftwagen transportiert wird. Ebenso wichtig und bedeutsam ist im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern der Personenverkehr – also die Beförderung von Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Ziel der Kontrollmaßnahmen ist es daher, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Straßen zu leisten. Dabei steht auch der Schutz der Fahrerinnen und Fahrer im Vordergrund, beispielsweise in Bezug auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
Anlässlich des heutigen Starts der monatlichen themenorientierten Verkehrskontrollen haben wir auf unseren Kanälen in den sozialen Medien ein kleines Quiz erstellt, bei dem Sie Ihr Wissen testen können – unter anderem auf unserer Facebook-Seite (Polizei Mecklenburg-Vorpommern) hier: https://www.facebook.com/PolizeiMV/?ref=bookmarks
Im Rahmen der Kampagne werden in allen acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg Verkehrskontrollen durchgeführt. Bei Interesse können Sie die dortigen Kontrollmaßnahmen in den jeweiligen Bereichen medial begleiten. Hierzu kontaktieren Sie bitte die entsprechende Pressestelle der Polizeipräsidien Rostock oder Neubrandenburg.
Kontakt:
Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
Dörte Lembke, Tobias Gläser
Telefon: 038208 888 2040/ -2041
Fax: 038208 888 2006
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Rostock
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 038208 888 2110
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








