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Neuruppin: Verstoß gegen Mindestabstand auf der Autobahn

Ein Autofahrer wurde auf der A20 wegen zu geringem Abstand zum Vordermann erwischt. Die Strafe: 320 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten drohen.

Bildquelle Polizei Stralsund
Foto: Presseportal.de

Autobahn 20 Grimmen (ost)

Ein Brandenburger Autofahrer musste eine Feststellung machen. Die spezielle Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen bestrafte einen Abstandsverstoß, der nur durch einen Videowagen in dieser Form dokumentiert werden konnte.

Das Ereignis fand am vergangenen Dienstag (26.11.2024) auf der A20 zwischen den Anschlussstellen Grimmen West und Grimmen Ost statt. Die Polizeibeamten fuhren mit einem zivilen Fahrzeug auf der linken Spur, um einige Fahrzeuge zu überholen. Die Polizisten fuhren mit einer Geschwindigkeit zwischen 170 und 180 km/h, als ein Mercedes PKW von hinten schnell näher kam und offensichtlich über mehrere hundert Meter dicht auffuhr.

Die gemessene Geschwindigkeit des 60-jährigen deutschen Rasers betrug fast 170 km/h. Der gemessene und vorwerfbare Abstand über eine Strecke von über 300 Metern betrug inklusive Toleranzabzug etwas über 13 Meter. Um die Risiken dieses Verhaltens zu verdeutlichen, sollte man die Faustregel des „halben Tachos“ beachten, wobei der angemessene Abstand bei dieser Geschwindigkeit mindestens 85 Meter betragen würde. Der Fahrer würde allein für den Reaktionsweg von etwa 50 Metern benötigen, um auf die Bremse zu treten.

Dieser gravierende Abstandsverstoß zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens eine Strafe von 320 Euro und wahrscheinlich ein Fahrverbot von zwei Monaten nach sich.

Später wechselte der Videowagen die Spur und ließ den Mercedes passieren. Dieser fuhr dann auf der linken Spur mit teilweise mehr als 250 km/h weiter. Die Beamten schafften es, den Fahrer aus Neuruppin auf dem Rügenzubringer in einer Nothaltebucht anzuhalten und zu überprüfen.

Während der Überprüfung gab der Temposünder den Eindruck, dass die linke Spur einer unbegrenzten Autobahn nur für Fahrzeuge gedacht sei, die mindestens 200 km/h fahren. Aus Sicht der Polizisten ist diese Einstellung im Straßenverkehr inakzeptabel. Es wurde versucht, ihm zu erklären, dass es sich dabei nicht nur um rücksichtsloses Verhalten, sondern auch um eine erhebliche Gefahr für den Verkehr handelt.

Es bleibt fraglich, ob der Fahrer diese Botschaft wirklich verstanden hat. Zumindest hat er in den nächsten zwei Monaten Zeit, darüber nachzudenken.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Mecklenburg-Vorpommern für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 zeigt insgesamt 55.641 Unfälle. Davon endeten 4.880 Unfälle mit Personenschaden, was 8,77% aller Unfälle ausmacht. 1.228 Unfälle waren schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden, was 2,21% entspricht. 334 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht, was 0,6% aller Unfälle sind. Die restlichen 49.199 Unfälle waren Sachschadensunfälle, was 88,42% aller Unfälle darstellt. Innerorts ereigneten sich 3.500 Unfälle (6,29%), außerorts (ohne Autobahnen) 2.320 Unfälle (4,17%) und auf Autobahnen 437 Unfälle (0,79%). Insgesamt gab es 57 Getötete, 1.105 Schwerverletzte und 5.095 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 55.641
Unfälle mit Personenschaden 4.880
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.228
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 334
Übrige Sachschadensunfälle 49.199
Ortslage – innerorts 3.500
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 2.320
Ortslage – auf Autobahnen 437
Getötete 57
Schwerverletzte 1.105
Leichtverletzte 5.095

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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