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Niedersachsen: Exhibitionist im Zug mit Diebesgut festgenommen

Ein gesuchter Betrüger führt exhibitionistische Handlungen im Zug durch und wird mit gestohlenen Gegenständen erwischt. Er wird wegen Betruges gesucht und sein Diebesgut beschlagnahmt.

Foto: Depositphotos

Neubrandenburg (ost)

Im Regionalzug führt ein gesuchter Betrüger exhibitionistische Handlungen durch und hat möglicherweise Diebesgut bei sich.

Am Samstagmorgen (08.11.2025) informierte eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn die Bundespolizei darüber, dass ein Mann im Regionalexpress von Güstrow nach Neubrandenburg öffentlich sexuelle Handlungen an sich selbst durchführt. In Neubrandenburg wurden der 32-Jährige und eine weitere Zeugin des Vorfalls von Bundespolizisten entdeckt.

Bei der Überprüfung des Deutschen stellte sich heraus, dass er von den Staatsanwaltschaften Marburg und Zwickau wegen Betruges gesucht wird. Zudem gab es eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hannover aufgrund eines anderen Eigentumsdeliktes. Alle Eintragungen stammen aus diesem Jahr.

Aufgrund dessen wurden seine mitgeführten Sachen inspiziert. Dabei wurden mehrere ungetragene und hochwertige Kleidungsstücke sowie gebrauchte Schmuckstücke (Ohr- und Fingerringe) im Wert von etwa fünfhundert Euro gefunden. Der Mann wollte sich nicht zur Herkunft dieser Gegenstände äußern.

Nach Rücksprache mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg wurden die gefundenen Gegenstände sowie zwei Mobiltelefone, die der Beschuldigte bei sich hatte, beschlagnahmt.

Die Bundespolizei hat die Untersuchungen bezüglich der gefundenen Gegenstände aufgenommen. Zudem wird sich der Mann wegen seiner exhibitionistischen Handlungen verantworten müssen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der aus Niedersachsen stammende Mann das Bundespolizeirevier Neubrandenburg verlassen.

Exhibitionistische Handlungen sind gemäß Paragraf 183 des Strafgesetzbuches strafbar. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass sich Betroffene oder Zeugen eines solchen Vorfalls an jede Polizeidienststelle wenden können.

Quelle: Presseportal

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