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Oldenburg: Einsatz der Bundespolizei an Ostern

Die Bundespolizei vollstreckte am Osterwochenende mehrere Haftbefehle, darunter gegen einen Litauer und einen Deutschen wegen Geldstrafen und Ersatzhaftstrafen.

Foto: unsplash

Stralsund (ost)

Anlässlich des Osterfestes wurden von der Bundespolizei mehrere Haftbefehle vollstreckt.

Am Freitag (18.04.2025) wurde auf der BAB 20 ein 35-jähriger Litauer kontrolliert, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Der Mann hatte gemäß dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona aus dem Jahr 2019 eine Geldstrafe in Höhe von 1.886 Euro zu zahlen. Bei Nichtzahlung drohte eine Freiheitsstrafe von 82 Tagen. Der Mann konnte die geforderte Summe begleichen und entging somit der Haft.

Am Samstagmorgen (19.04.2025) überprüften Bundespolizisten im Regionalzug von Stralsund nach Rostock einen 42-jährigen Deutschen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen mehrfachen Betruges vor. Das Amtsgericht Wilhelmshaven hatte ihn 2020 zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.940 Euro oder zu einer Ersatzhaft von 45 Tagen verurteilt. Da er den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, hatte er bereits einen Teil der Strafe abgesessen. Für die verbleibenden 16 Tage wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überführt.

Am Nachmittag desselben Tages wurde ein 27-jähriger Ukrainer am Hauptbahnhof Stralsund kontrolliert. Gegen den rechtmäßig in Deutschland lebenden Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Leistungsbetrugs vor. Zudem wurde er von der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen sechs weiterer Straftaten gesucht. Das Amtsgericht Jever hatte ihn Anfang dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 100 Euro oder einer Ersatzhaft von 10 Tagen verurteilt. Mit Hilfe seiner Familie konnte er die Geldstrafe bezahlen, wodurch er seine Reise fortsetzen durfte.

Quelle: Presseportal

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