Polnischer Staatsangehöriger fährt ohne Führerschein, zahlt Geldstrafe und wird freigelassen.
Penkun: Polnischer Fahrer ohne Fahrerlaubnis

Pasewalk (ost)
Polizeibeamte der gemeinsamen Diensteinheit Vorpommern-Greifswald (Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei, Landespolizei, Bundeszollverwaltung) führten gestern Abend auf der Bundesautobahn 11, Anschlussstelle Penkun, eine Kontrolle an einem dänisch zugelassenen Auto durch. Der Fahrer war ein 43-jähriger polnischer Staatsbürger. Bei der Kontrolle identifizierte sich der Mann mit seinem gültigen polnischen Reisepass.
Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Stralsund eine Fahndungsnotiz zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis herausgegeben hatte. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 3000,00 Euro sowie 86,00 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Falls er die Geldstrafe nicht gezahlt hätte, wären 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verhängt worden.
Weitere Untersuchungen ergaben, dass der Führerschein des Polen für ungültig erklärt wurde, sodass er erneut ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Nach der Anzeigenaufnahme wurde er wieder freigelassen.
Quelle: Presseportal








