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Polizei sucht Zeugen nach Angriff auf Busfahrer in Wismar-Wendorf

Ein Busfahrer wurde verletzt, die Polizei sucht Zeugen. Der Angreifer flüchtete nach Versprühen von Reizgas im Bus.

Foto: Depositphotos

Wismar (ost)

Nach einem Vorfall gestern Abend wurde ein Busfahrer in Wendorf bei Wismar verletzt, weshalb die Kriminalpolizei die Untersuchungen aufgenommen hat. Um den Fall aufzuklären, sucht die Polizei nun nach Zeugen.

Der Vorfall ereignete sich, als der Busfahrer gegen 21:00 Uhr in der Rudolf-Breitscheid-Straße in Wismar die Mitnahme des späteren Angreifers verweigerte, da dieser anscheinend keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnte.

Der Unbekannte soll daraufhin Reizgas im Bus versprüht und dann die Flucht ergriffen haben. Der 41-jährige deutsche Busfahrer musste vor Ort ärztlich behandelt werden.

Trotz sofortiger Maßnahmen konnte die Polizei keinen Verdächtigen ermitteln. Es könnte sich laut aktuellem Stand um einen Jugendlichen handeln.

Personen, die Informationen zum Vorfall oder zum Täter haben, werden gebeten, sich bei der Polizei in Wismar unter der Telefonnummer 03841 203-0 oder bei jeder Polizeidienststelle zu melden.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern für 2021/2022

Die Mordraten in Mecklenburg-Vorpommern stiegen zwischen 2021 und 2022 deutlich an. Im Jahr 2021 wurden 19 Fälle registriert, wobei alle Fälle gelöst wurden. Es gab insgesamt 21 Verdächtige, darunter 18 Männer, 3 Frauen und 5 nicht-deutsche Verdächtige. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der registrierten Fälle auf 39, wobei 36 Fälle gelöst wurden. Es gab insgesamt 34 Verdächtige, darunter 30 Männer, 4 Frauen und 6 nicht-deutsche Verdächtige. Im Vergleich dazu verzeichnete Bayern im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 403 Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 19 39
Anzahl der aufgeklärten Fälle 19 36
Anzahl der Verdächtigen 21 34
Anzahl der männlichen Verdächtigen 18 30
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 3 4
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 5 6

Quelle: Bundeskriminalamt

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