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Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 04.03.2026 aus Mecklenburg-Vorpommern

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Mecklenburg-Vorpommern vom 04.03.2026

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

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04.03.2026 – 09:45

POL-HRO: Schweriner Polizei ermittelt nach Raubstraftaten und bittet um Zeugenhinweise

Schwerin (ost)

Nach zwei Überfällen gestern Morgen im Stadtgebiet von Schwerin hat das Kriminalkommissariat die Untersuchungen aufgenommen und bittet um Unterstützung von der Bevölkerung.

Nach bisherigen Informationen wurden um 06:20 Uhr zwei Männer im Alter von 33 und 37 Jahren im Waldgebiet zwischen Hamburger Allee und Mueßer Straße von drei bisher unbekannten Verdächtigen angesprochen und zur Herausgabe von Wertsachen aufgefordert. Um ihre Forderung zu unterstreichen, griffen die Täter den 37-jährigen Geschädigten aus Königs Wusterhausen an und verletzten ihn leicht. Danach ließen die Verdächtigen von den Männern ab und flüchteten ohne Beute in Richtung des angrenzenden Waldgebiets. Zwei der drei Täter waren maskiert.

Circa anderthalb Stunden später, gegen 07:50 Uhr, ereignete sich im Schlossgarten im Bereich Schleifenmühlenweg/Lennéstraße ein weiterer Überfall. Dort wurde ein 17-jähriger Schweriner von zwei unbekannten, maskierten Männern unter Gewaltandrohung zur Herausgabe von Wertsachen aufgefordert. Nachdem die Täter das Portemonnaie des Jugendlichen erbeutet hatten, flüchteten sie in Richtung Platz der Jugend.

In beiden Fällen wurden Strafanzeigen erstattet und Untersuchungen eingeleitet. Mögliche Zusammenhänge werden geprüft. Die drei Geschädigten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Polizei bittet Zeugen, die Informationen zu den Vorfällen oder möglichen Verdächtigen haben, sich bei der Polizei in Schwerin unter der Telefonnummer 0385/5180-2224, per E-Mail an kk.schwerin@polmv.de oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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Polizeipräsidium Rostock
Newsroom
Juliane Zgonine
Telefon: 0385 5180-3004
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
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04.03.2026 – 09:05

IM-MV: Neues Personalvertretungsgesetz stärkt Beteiligung und Mitbestimmung

Schwerin (ost)

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Nach mehr als 30 Jahren soll das seit 1993 geltende Gesetz grundlegend modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst werden.

"Mit der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes schaffen wir ein zeitgemäßes und praxistaugliches Regelwerk für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert - darauf geben wir jetzt eine klare und zukunftsfähige Antwort", erklärt Innenminister Christian Pegel.

Hintergrund der Reform sind unter anderem die Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung sowie veränderte Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die zunehmende Digitalisierung. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie die Stärkung von Gleichstellungsfragen standen im Fokus der Überarbeitung.

Der Gesetzentwurf baut auf der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und einem Eckpunktepapier auf und zielt darauf ab, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß weiterzuentwickeln. Künftig werden die Regelungen zur Mitbestimmung übersichtlicher und klarer gefasst. Personalräte sollen sich grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen können - so, wie es in anderen norddeutschen Ländern bereits üblich ist. Zugleich wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten gestärkt und eine ressortübergreifende Mitbestimmung eingeführt, damit Beschäftigteninteressen auch über Ressortgrenzen hinweg besser berücksichtigt werden können. Dies können Fälle sein wie die Einführung einer elektronischen Akte in der gesamten Landesregierung, so dass nicht mehr in jedem Ministerium einzeln mit dem Personalrat verhandeln muss, Gleiches gilt für landesregierungsweit beabsichtigte Arbeitszeitregelungen oder Home-Office-Regelungen.

Darüber hinaus treibt der Gesetzentwurf die Digitalisierung der Personalratsarbeit voran und stärkt gezielt die Beteiligung junger Beschäftigter. Erstmals werden eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten durch spezielle Regelungen eine stärkere und klar geregelte Vertretung.

Darüber hinaus werden die Freistellungsregelungen für Personalratsmitglieder angepasst, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aufgenommen und Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen eingeführt. Künftig sind - entsprechend vergleichbarer Regelungen in anderen norddeutschen Bundesländern - nur noch zwei Statusgruppen vorgesehen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die frühere Aufteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte endet damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wird die Personalratswahl um die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe erweitert.

"Gerade mit Blick auf die digitale Transformation und den zunehmenden Fachkräftemangel ist die Beteiligung der Beschäftigten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung für eine leistungsfähige, moderne und effiziente Verwaltung", so der Minister weiter.

Mit der Neufassung des Gesetzes legt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Grundstein für ein modernes, anwenderfreundliches und zukunftsfestes Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst.

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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