Ein rumänischer Staatsangehöriger wurde wegen Urkundenfälschung festgenommen, ein polnischer Staatsangehöriger zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe überstellt und ein weiterer wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet.
Polizeikontrolle auf der BAB 11: Mehrere gesuchte Personen innerhalb von fünf Stunden festgestellt

Ein 37-jähriger Mann aus Rumänien wurde gestern um 21:30 Uhr im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrolle von der Bundespolizei auf der Autobahn BAB 11 in der Kontrollspur vor dem Dienstgebäude in Pomellen kontrolliert. Er war Insasse eines deutschen Autos. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Berlin ihn wegen Urkundenfälschung zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Da er die geforderten 400,- Euro vor Ort bezahlen konnte, konnte er seine Reise bereits nach einer halben Stunde fortsetzen.
Einem 29-jährigen polnischen Staatsangehörigen erging es nicht so gut, als er um 23:00 Uhr angehalten wurde. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ihn zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen sexueller Belästigung zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Der Pole hatte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1770,- Euro zu bezahlen. Außerdem waren die Verfahrenskosten in Höhe von 251,63 Euro noch offen. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er heute um 04:30 Uhr zur Verbüßung der alternativen Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz überführt. Als wäre das nicht genug, wurde bei der Inspektion des Fahrzeugs eine schwarze Taschenlampe im Seitenfach der Fahrertür gefunden, die durch einen Druckknopf in einen Taser umgewandelt werden kann. Bei der Taschenlampe mit Taser-Funktion handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand gemäß dem Waffengesetz, der beschlagnahmt wurde. Nun muss er sich erneut mit einer Strafanzeige auseinandersetzen.
Die Bundespolizei stellte einen weiteren polnischen Staatsangehörigen an derselben Stelle um 01:48 Uhr fest. Er war wegen einer offenen Verkehrsordnungswidrigkeit vom Landkreis Helmstedt zur Fahndung ausgeschrieben. Die Geldbuße in Höhe von 470,50 Euro konnte er nicht bezahlen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Polizeiinspektion Wolfsburg wurden ihm 50,- Euro abgenommen, da Teilzahlungen akzeptiert werden. Der Beschluss wurde dem 37-jährigen Mann übergeben, mit der Auflage, den Restbetrag sofort zu überweisen.
Kontakt:
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








