Polen bei Einreisekontrolle festgenommen, Geldstrafen nicht bezahlt, Ersatzfreiheitsstrafen angetreten.
Pomellen: Arbeitsreiches Wochenende- Fahndungserfolge, Haftbefehle vollstreckt

Pasewalk/ Pomellen (ost)
Bei der Einreisekontrolle im Regionalexpress 5352 Grambow-Löcknitz wurde ein 29-jähriger Pole entdeckt und überprüft. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kleve zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200,- EUR nicht bezahlen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz gebracht. Dort muss er jetzt eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Zusätzlich war der Mann in fünf Fällen zur Aufenthaltsermittlung wegen Besonders schwerem Diebstahl, Betrug, Vergewaltigung, Straßenverkehrsgefährdung und Diebstahl ausgeschrieben.
Ein 36-jähriger Pole wurde am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Mitreisender in einem FlixBus kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte ihn zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen. Auch hier konnten weder die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200,- EUR noch die Verfahrenskosten in Höhe von 174,- EUR bezahlt werden. Die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe betrug in diesem Fall 60 Tage. Eine weitere Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft Berlin betraf eine Vermögensabschöpfung in Höhe von 5338,49 EUR aufgrund von Betrug. Es wurde kein Vermögen eingezogen. Der Mann befindet sich jetzt in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Ein 35-jähriger Pole war ebenfalls Mitreisender in einem FlixBus und wurde ebenfalls in Pomellen kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn mit Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1320,- EUR, eine Reststrafe in Höhe von 51,50 EUR sowie 135,- EUR Verfahrenskosten und konnte damit eine 11-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Ein 28-jähriger Pole wurde am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Beifahrer eines polnischen PKW in Richtung Polen angehalten und überprüft. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch hier wurden die Geldstrafe in Höhe von 1680,- EUR, 20,- EUR Reststrafe sowie Verfahrenskosten in Höhe von 91,50 EUR bezahlt. Bei Nichtzahlung wäre eine 14-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verhängt worden.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus fahndete nach einem 51-jährigen Deutschen. Ausschreibungsgrund: Betrug. Der Mann wurde in Pomellen während der Einreisekontrolle entdeckt. Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 1050,- EUR sowie 88,- EUR Verfahrenskosten konnte er eine 21-tägige Ersatzfreiheitsstrafe umgehen und seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal








