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Pomellen/ Pasewalk: Nicht zugelassene Pyrotechnik aus Polen festgestellt

Bundespolizisten entdeckten unerlaubte Feuerwerkskörper bei Kontrollen des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs. Die Einfuhr ohne Prüfzeichen kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafe führen.

Foto: unsplash

Pomellen/ Pasewalk (ost)

In den vergangenen Wochen haben Bundespolizisten bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs wiederholt die unerlaubte Einfuhr nicht zugelassener Pyrotechnik aus Polen festgestellt. Auch am vergangenen Wochenende gab es zwei weitere Fälle. Ein 38-jähriger polnischer Staatsbürger wurde erwischt, als er in seinem Handschuhfach einen Karton mit 11 Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 transportierte.

Ein 25-jähriger Staatsbürger aus Sambia wurde als Mitfahrer in einem Fahrzeug mit dänischer Zulassung entdeckt und kontrolliert. Auch er hatte verschiedene Feuerwerkskörper der Kategorien P1 und F4 dabei. Die Nettosprengstoffmasse betrug hier etwa 3876 Gramm. In beiden Fällen fehlten die erforderlichen Prüfzeichen auf den Feuerwerkskörpern. Beide Personen konnten keine Erlaubnis für die Einfuhr vorweisen.

Die Bundespolizei warnt davor, nicht zugelassene Feuerwerkskörper einzuführen, da dies aufgrund ihrer Gefährlichkeit strafbar ist. Wer dennoch solche Feuerwerkskörper nach Deutschland einführt, verstößt gegen das Sprengstoff- und/oder Zollrecht. Dies kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Nach der Strafverfolgung folgt die kostenpflichtige Entsorgung der beschlagnahmten Feuerwerkskörper. Auch der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland untersagt.

Quelle: Presseportal

nf24