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Rostock: Bundespolizei schiebt Mann nach Mauretanien ab

Eine Kontrolle am Rostocker Hauptbahnhof in der Nacht zum 4. November 2026 deckte seine ungültige Aufenthaltsgestattung auf. Der 63-Jährige flog am 5. November zurück.

Foto: unsplash

Rostock (ost)

Eine Kontrolle einer Person im Rostocker Hauptbahnhof in der Nacht zum 4. November 2026 hatte die unmittelbare Abschiebung eines 63-jährigen Mauretaniers in sein Heimatland zur Folge.

Während der Kontrolle fanden Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock heraus, dass die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald bereits nach dem Mann fahndete. Eine anschließende Abfrage des Ausländerzentralregisters zeigte, dass seine Aufenthaltsgestattung ihre Gültigkeit verloren hatte.

Als die Beamten sein Gepäck durchsuchten, fanden sie darin einen verborgenen mauretanischen Reisepass. Aus einem Busticket ergab sich der Hinweis, dass der Mann erst an diesem Tag aus Belgien nach Deutschland eingereist war.

Die Bundespolizeiinspektion Rostock organisierte in Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde die Beendigung seines Aufenthalts. Hierzu erfolgte eine direkte Abstimmung mit dem Bundespolizeipräsidium und der Bundespolizeiinspektion Flughafen Frankfurt am Main V. Bundespolizisten aus Rostock transportierten den Mann zum Flughafen. Am Flughafen stellten die Frankfurter Einsatzkräfte kurzfristig das benötigte Begleitpersonal zur Verfügung.

Außerdem eröffnete die Bundespolizeiinspektion Rostock ein Strafverfahren aufgrund des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts.

Am 5. November 2026 flog der Mann nach Mauretanien; bei der Rückführung kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen.

Quelle: Presseportal

nf24