Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Rostock: Fasten für Führerschein, Neuer Schwerpunkt bei Verkehrskontrollen im März

Mit Beginn der Fastenzeit verzichten viele auf Alkohol. Fahren unter Alkoholeinfluss bleibt Unfallursache Nr. 1. Kontrollen im März verstärkt.

Foto: Depositphotos

Rostock/Neubrandenburg (ost)

Seit dem Beginn der Fastenzeit vor etwa zwei Wochen entscheiden sich viele Menschen auch dazu, auf den Konsum von Alkohol zu verzichten. Dies kann nicht nur gesundheitsfördernd sein, sondern auch die Verkehrssicherheit verbessern, da das Fahren unter Alkoholeinfluss weiterhin eine der häufigsten Unfallursachen ist.

Im Jahr 2024 gab es in Mecklenburg-Vorpommern allein über 700 Unfälle aufgrund von Alkohol am Steuer. Vorläufigen Zahlen zufolge wird sich diese Zahl auch im Jahr 2025 auf einem ähnlichen Niveau bewegen. Im Bereich der Drogenunfälle waren es im Jahr 2024 insgesamt mehr als 100 im gesamten Land.

Die Anzahl der festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ohne Unfall – also Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und/oder Medikamenten erwischt wurden – bleibt jedes Jahr auf einem hohen Niveau im gesamten Land. Dies betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer, bei denen Polizisten immer wieder alkoholisierte oder anderweitig beeinträchtigte Verkehrsteilnehmer feststellen.

Deshalb werden die Polizeibeamten in Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Monat bei den themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! ihren Fokus auf Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer legen. Denn jeder Unfall ist einer zu viel auf dem Weg zur Vision Zero, also keine Verkehrstoten auf den Straßen.

In den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock werden daher den gesamten Monat März verstärkt stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Die erste Kontrolle findet am 03. März 2026 im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund statt.

Die geltende Promillegrenze für Radfahrer liegt übrigens bei 1,6 – ab diesem Wert ist man absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille, wenn Ausfallerscheinungen wie das Fahren in Schlangenlinien auftreten, ist dies strafbar.

Die Grenzen für E-Scooter-Fahrer sind ebenfalls klar definiert. Wer mit 0,5 Promille unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Fahranfänger in der Probezeit haben sogar ein striktes Alkoholverbot. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man sowohl auf dem E-Scooter als auch im Auto als absolut fahruntüchtig und begeht somit immer eine Straftat.

Beim Konsum von Cannabis gilt für Fahranfänger: Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich in der Probezeit befindet, hat am Steuer ein absolutes Cannabisverbot. Für alle anderen gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist grundsätzlich verboten.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Drogenraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 8223 Fälle registriert, von denen 7758 gelöst werden konnten. Die Anzahl der Verdächtigen lag bei 6598, wobei 5556 männliche und 1042 weibliche Verdächtige waren. 713 der Verdächtigen waren nicht deutsch. Im Jahr 2023 wurden 7972 Fälle registriert, von denen 7575 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen sank auf 6573, wobei 5585 männliche und 988 weibliche Verdächtige waren. 875 der Verdächtigen waren nicht deutsch. Im Vergleich dazu wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 73917 Drogenfälle registriert, was die höchste Anzahl an aufgezeichneten Fällen in Deutschland darstellt.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 8.223 7.972
Anzahl der aufgeklärten Fälle 7.758 7.575
Anzahl der Verdächtigen 6.598 6.573
Anzahl der männlichen Verdächtigen 5.556 5.585
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 1.042 988
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 713 875

Quelle: Bundeskriminalamt

Karte für diesen Artikel

nf24