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Rostock: Fastenzeit und Verkehrskontrollen

Mit Beginn der Fastenzeit liegt der Fokus auf Alkohol- und Drogeneinfluss im Verkehr. Unfälle durch Alkohol waren 2024 häufigste Ursache.

Foto: Depositphotos

Neubrandenburg/Rostock (ost)

Seit dem Beginn der Fastenzeit vor etwa zwei Wochen entscheiden sich viele Menschen auch dazu, auf den Konsum von Alkohol zu verzichten. Dies kann sich nicht nur positiv auf die Gesundheit auswirken, sondern auch auf die Verkehrssicherheit. Dennoch bleibt das Fahren unter Alkoholeinfluss eine der häufigsten Unfallursachen.

Im Jahr 2024 gab es in Mecklenburg-Vorpommern allein mehr als 700 Unfälle aufgrund von Alkohol am Steuer. Vorläufige Zahlen deuten darauf hin, dass sich dies im Jahr 2025 auf einem ähnlichen Niveau bewegen wird. Im Bereich der Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Drogen wurden im Jahr 2024 landesweit mehr als 100 Fälle registriert.

Auch die Anzahl der festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ohne Unfälle im Straßenverkehr – also Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und/oder Medikamenten erwischt wurden – bleibt im ganzen Land auf einem hohen Stand. Dies betrifft jedoch nicht nur Autofahrer. Auch auf dem Fahrrad oder E-Scooter stellen Polizisten immer wieder berauschte Verkehrsteilnehmer fest.

Deshalb werden die Polizeibeamten in Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Monat bei den themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! den Schwerpunkt auf Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer legen. Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel auf dem Weg zur Vision Zero, also kein Verkehrstoter auf den Straßen.

Im gesamten Monat März werden in den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock verstärkt stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Der Startschuss fällt am 03. März 2026 im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund.

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer liegt übrigens bei 1,6 – ab diesem Wert ist man absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Bereits ab 0,3 Promille ist das Ganze strafbar, sobald es zu Ausfallerscheinungen wie dem Fahren in Schlangenlinien kommt.

Auch bei E-Scootern sind die Grenzwerte klar definiert. Wie bei Autofahrern gilt: Ab einem Wert von 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Fahranfänger in der Probezeit haben sogar ein striktes Alkoholverbot. Ab 1,1 Promille gilt man sowohl auf dem E-Scooter als auch im Auto als absolut fahruntüchtig und begeht somit immer eine Straftat.

Beim Konsum von Cannabis gilt für Fahranfänger: Wer jünger als 21 Jahre ist oder sich in der Probezeit befindet, hat am Steuer ein absolutes Cannabisverbot. Für alle anderen gilt ein gesetzlicher Grenzwert für THC von 3,5 ng/ml im Blutserum. Zudem ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol grundsätzlich untersagt.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Drogenraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 8223 Fälle registriert, von denen 7758 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 6598, wobei 5556 männliche und 1042 weibliche Verdächtige waren. 713 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 wurden 7972 Fälle registriert, von denen 7575 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen sank auf 6573, wobei 5585 männliche und 988 weibliche Verdächtige waren. 875 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die meisten registrierten Drogenfälle in Deutschland mit 73917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 8.223 7.972
Anzahl der aufgeklärten Fälle 7.758 7.575
Anzahl der Verdächtigen 6.598 6.573
Anzahl der männlichen Verdächtigen 5.556 5.585
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 1.042 988
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 713 875

Quelle: Bundeskriminalamt

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