Ein irakischer Staatsangehöriger wurde kontrolliert und verurteilt. Er wurde nach Schweden zurückgeführt, um unerlaubte Einreise und Aufenthalt zu klären.
Rostock: Haftbefehl vollstreckt, Rückführung nach Schweden

Rostock (ost)
Am 12. Januar 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Rostock einen 35-jährigen Staatsangehörigen aus dem Irak, der zuvor aus Schweden eingereist war.
Der Mann identifizierte sich mit einem irakischen Reisepass und einer schwedischen Identitätskarte. Bei der Durchsuchung entdeckten die Polizisten auch einen abgelaufenen italienischen Flüchtlingsreiseausweis. Keines der vorgelegten Dokumente erlaubte die Einreise nach Deutschland.
Die Überprüfung der Personalien ergab zudem, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag. Das Amtsgericht Nordhorn hatte ihn zuvor wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilt. Der Mann zahlte die Strafe und die Verfahrenskosten und vermied so eine Haftstrafe.
Die Beamten leiteten ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts ein.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock veranlasste und führte unverzüglich die Rückführung nach Schweden durch.
Quelle: Presseportal








