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Rostock Hauptbahnhof: Couragiertes Handeln führt zur Fahndungserfolg

Mehrere Jugendliche und Heranwachsende konnten dank zweier Frauen identifiziert werden, die verfassungsfeindliche Parolen im Zug riefen.

Foto: Depositphotos

Rostock (ost)

Dank des mutigen Verhaltens zweier Frauen konnten mehrere Jugendliche und junge Erwachsene identifiziert werden, nachdem aus dieser Gruppe heraus am Samstag, den 04. Mai 2024, verfassungsfeindliche Parolen im Zug gerufen wurden.

Während der Fahrt des RE 63910 von Stralsund Hbf. nach Rostock Hbf. befand sich eine Gruppe jugendlicher Fans des Hansa im Alter von 13 bis 21 Jahren, die während der Fahrt den Hitlergruß und andere verfassungsfeindliche sowie volksverhetzende Parolen verbreiteten. Zeuginnen, die dies beobachteten, gaben am Hauptbahnhof Rostock den für das Fußballspiel des F.C. Hansa Rostock gegen den Karlsruher SC eingesetzten Bundespolizeikräften den entscheidenden Hinweis. Aufgrund dieser Hinweise, weiterer Untersuchungen und eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnten die Jugendlichen (13, 14 und 15 Jahre) sowie der junge Erwachsene (21 Jahre) kurz vor der bevorstehenden Rückreise nach Spielende in Richtung Stralsund von der Bundespolizei festgenommen werden.

Es folgte die Feststellung der Personalien sowie die Kontaktaufnahme mit den Eltern der Minderjährigen. Gegen die Verdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungsfeindlicher Parolen eingeleitet. Die weitere Bearbeitung des Falls obliegt der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, Fachkommissariat für Staatsschutzdelikte.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 1003
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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