Kriminalbeamte in Rostock endeten gestrigen Drohnendiebstahl mit fingiertem Verkaufsgespräch. Zwei Deutsche im Alter von 19 und 35 Jahren erwartet Strafverfahren.
Rostock: Polizei überführt Tatverdächtige nach Drohnendiebstahl

Rostock (ost)
Ein inszeniertes Verkaufsgespräch führte gestern Nachmittag zu einem unerwarteten Ende eines Drohnendiebstahls für einen Tatverdächtigen, der dann von der Polizei festgenommen wurde. Anstelle des vermeintlichen Käufers trafen zivile Beamte des Kriminalkommissariats Rostock am vereinbarten Übergabeort ein und führten den Verkäufer in ein Gespräch. Kurz darauf offenbarten sich die Beamten als Polizeibeamte und identifizierten den Tatverdächtigen. Der zweite Tatverdächtige wurde anschließend identifiziert.
Die beiden polizeibekannten Männer sind deutsche Staatsbürger im Alter von 19 und 35 Jahren. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen Diebstahls und Hehlerei eingeleitet. Die angebotene Drohne wurde beschlagnahmt.
Dem Einsatz ging letzte Woche eine Anzeige voraus. Ein Mitarbeiter eines Unternehmens in Rostock hatte den Diebstahl einer teuren Drohne aus Büros im Stadtteil Stadtmitte gemeldet. Über die App des Geschädigten war es möglich, Flugdaten der rund 2.600 Euro teuren Drohne abzurufen. Aufgrund einer Verzögerung konnten jedoch keine Rückschlüsse auf den aktuellen Standort gezogen werden. Es war nur bekannt, dass sich die Drohne noch im Stadtgebiet Rostock befand.
Am frühen Nachmittag des gestrigen Tages kontaktierte der Geschädigte erneut den zuständigen Sachbearbeiter des Kriminalkommissariats. Er informierte, dass er seine vermutlich gestohlene Drohne in einem Verkaufsinserat auf einer Online-Plattform erkannt hatte – zu einem deutlich unter dem Marktwert liegenden Preis angeboten.
In enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei wurde dann der Kontakt zum Verkäufer hergestellt und eine Übergabe vereinbart, die schließlich zur Identifizierung der Tatverdächtigen und zur Sicherstellung der Drohne führte. Derzeit ist die Drohne unbeschädigt und soll dem Geschädigten bald zurückgegeben werden.
Quelle: Presseportal








