Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt kann teuer werden. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bleibt Unfallursache Nummer eins.
Rostock: Verkehrskontrollen bei Alkohol- und Drogeneinfluss

Neubrandenburg/Rostock (ost)
Zuerst eins, dann zwei, dann drei, dann vier – wer die leeren Glühweingläser auf dem Weihnachtsmarkt zählen kann, wie die Kerzen am Adventskranz, sollte auf jeden Fall sein Auto am Ende stehen lassen.
Im Jahr 2023 war das Fahren unter Alkoholeinfluss immer noch eine der vier häufigsten Unfallursachen. Vorläufige Zahlen für das aktuelle Jahr zeigen, dass sich das bisher auch 2024 kaum verändert hat.
Zusätzlich gab es im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg einen Anstieg bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ohne Verkehrsunfall – das heißt Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und/oder Medikamenten angehalten wurden. Dazu gehören jedoch nicht nur die Autofahrer. Auch auf dem Fahrrad oder auf E-Scootern stellen die Polizistinnen und Polizisten immer wieder betrunken oder anderweitig berauschte Fahrer fest.
Ein guter Grund also, für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Monat den Fokus bei den themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! auf Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer zu legen. Denn jeder Unfall ist einer zu viel auf dem Weg zur Vision Zero, also null Verkehrstote.
In den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock wurden und werden daher den gesamten Monat Dezember verstärkt stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Die Eröffnungskontrolle findet am 06. Dezember 2024 im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund statt.
Bei Radfahrern liegt die geltende Promillegrenze übrigens bei 1,6 – das bedeutet, dass man absolut fahruntüchtig ist und eine Straftat begeht. Aber Vorsicht! Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille ist das Ganze strafbar, sobald Ausfallerscheinungen wie das Fahren in Schlangenlinien auftreten. Bei E-Scootern sind die Grenzen noch strenger: Hier gilt derselbe Wert wie bei Autofahrern (0,5 Promille). Fahranfänger in der Probezeit unterliegen sogar einem strikten Alkoholverbot.
Beim Konsum von Cannabis gilt für Fahranfänger, Personen bis 21 Jahre oder Personen in der Probezeit ein absolutes Cannabisverbot. Für alle anderen gilt ein Verbot des Mischkonsums von Cannabis mit Alkohol. Der gesetzliche Grenzwert für THC liegt nach einer Gesetzesänderung aus diesem Jahr bei 3,5ng/ml im Blutserum.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023
Die Drogenraten in Mecklenburg-Vorpommern sind von 2022 auf 2023 leicht gesunken. Im Jahr 2022 wurden 8223 Fälle erfasst, wovon 7758 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen lag bei 6598, darunter 5556 männliche und 1042 weibliche Verdächtige. 713 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 wurden 7972 Fälle registriert, wobei 7575 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 6573, wovon 5585 männlich und 988 weiblich waren. 875 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die meisten Drogenfälle in Deutschland verzeichnet, nämlich 73917.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 8.223 | 7.972 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 7.758 | 7.575 |
| Anzahl der Verdächtigen | 6.598 | 6.573 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 5.556 | 5.585 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.042 | 988 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 713 | 875 |
Quelle: Bundeskriminalamt








