Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft Einhaltung des Mindestlohns und Verdacht auf illegale Beschäftigung.
Rostock: Zoll kontrolliert Hotel- und Gaststättengewerbe

Stralsund (ost)
Letzten Freitag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Überprüfungen im Hotel- und Gastgewerbe durch. Das Ziel der Kontrollen war die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Stralsund nahm mit 81 Einsatzkräften an der Kontrolle teil. Sie wurden von der Landesfinanzverwaltung, den Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales begleitet. Bei 113 Befragungen zu den Beschäftigungsverhältnissen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Überprüfungen erforderlich machen. – In 8 Fällen gibt es Hinweise auf Mindestlohnverstöße – In 11 Fällen besteht der Verdacht auf illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften – In 4 Fällen wird dem Verdacht auf Leistungsmissbrauch nachgegangen – In 11 Fällen liegen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB vor.
In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock trafen die Zollbeamten auf einen wenig kooperativen Beteiligten, der die Einsatzkräfte mit persönlichen Beleidigungen und verbalen Bedrohungen konfrontierte. Die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß von der FKS durchgeführt werden.
Nach den durchgeführten Kontrollen folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die Zollbeamten die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen überprüfen.
Der Zoll legt einen besonderen Fokus auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und arbeitsintensivsten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Zusatzinformation:
Durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und schafft damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Die Zollbeamten führen sowohl stichprobenartige als auch vollständige Prüfungen aller Mitarbeiter eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS das ganze Jahr über regelmäßige bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Quelle: Presseportal








