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Sassnitz: Nachbar schießt mit Luftgewehr von Balkon

Abpraller trifft 79-Jährige. Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und beschlagnahmt Waffen des Nachbarn.

Foto: unsplash

Sassnitz (ost)

Am Freitag, den 19. Juni 2026, gegen 16:00 Uhr, wurde die Polizei in Sassnitz in die Litauische Straße gerufen. Eine 79-jährige deutsche Frau behauptete, dass ihr 36-jähriger deutscher Nachbar von seinem Balkon aus mit einem Luftgewehr geschossen haben soll.

Nach bisherigen Informationen könnte ein Geschoss abgeprallt sein und die 79-jährige Frau am Arm getroffen haben. Sie erlitt dabei leichte Verletzungen.

Im Zuge des Polizeieinsatzes wurden bei dem 36-jährigen Mann vier Softair-Waffen sowie eine Druckluftwaffe beschlagnahmt.

Die Kriminalpolizei hat die weiteren Untersuchungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen.

Auch beim Gebrauch von Luftdruck- und Softairwaffen gelten gesetzliche Regelungen. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass Geschosse das eigene Grundstück nicht verlassen und keine Personen gefährdet werden. Das Schießen von Balkonen oder anderen Bereichen, von denen aus Geschosse öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke erreichen können, birgt erhebliche Risiken.

Die Polizei betont, dass Luftdruckwaffen keine Spielzeuge sind. Durch Geschosse oder Abpraller können Menschen verletzt und erhebliche Gefahren verursacht werden. Verstöße können straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen haben.

Quelle: Presseportal

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