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Schwerin: Auseinandersetzung im Eingangsbereich eines Einkaufscenters

Am Abend des 06.01.2025 kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Die Täter und das Opfer entfernten sich vor dem Eintreffen der Polizei.

Foto: Depositphotos

Schwerin (ost)

Am Abend des 06.01.2025 ereignete sich gegen 19:00 Uhr im Eingangsbereich eines Einkaufszentrums in der Altstadt von Schwerin eine körperliche Auseinandersetzung. Nach ersten Informationen haben drei unbekannte Täter gemeinsam einen ebenfalls unbekannten Mann durch Schläge und Tritte angegriffen.

Der Vorfall verlagerte sich kurzzeitig in einen Supermarkt innerhalb des Einkaufszentrums, wo Angestellte eingriffen und die Beteiligten voneinander trennten. Bevor die alarmierten Polizeikräfte eintrafen, entfernten sich sowohl die Täter als auch das Opfer in verschiedene Richtungen.

Die Hintergründe der Tat und die Identitäten der Beteiligten werden derzeit von der Polizei untersucht. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Informationen zu den Beteiligten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0385 5180-2224, über die Onlinewache oder persönlich bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Mordraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 39 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur noch 23 waren. Die Anzahl der gelösten Fälle entspricht jeweils der Anzahl der registrierten Fälle. Die Anzahl der Verdächtigen ist im Jahr 2023 auf 26 gesunken, wobei 23 männliche und 3 weibliche Verdächtige sowie 5 nicht-deutsche Verdächtige erfasst wurden. Zum Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 mit 470 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 39 23
Anzahl der aufgeklärten Fälle 36 23
Anzahl der Verdächtigen 34 26
Anzahl der männlichen Verdächtigen 30 23
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 4 3
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6 5

Quelle: Bundeskriminalamt

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