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Schwerin: Handreichung für Kommunen zum Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen

Das Ministerium für Inneres und Bau unterstützt Gemeinden bei der Regulierung von Ferien- und Zweitwohnungen, um Wohnungsknappheit entgegenzuwirken.

Foto: unsplash

Schwerin (ost)

Das Ministerium für Inneres und Bau hat ein Hinweispapier für Gemeinden erarbeitet, das ihnen als Hilfestellung bei der kommunalen Regulierung und Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen dienen soll.

“In vielen Gesprächen vor Ort habe ich erlebt, dass der Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen die Gemeinden immer wieder vor Herausforderungen stellt. Sogenannte Rollladensiedlungen und Geisterstädte führen zu großem Unmut, insbesondere in Anbetracht von Wohnungsknappheit und explodierenden Preisen. Die Bevölkerung vor Ort findet dadurch oft keine Bleibe. Mit dem Papier wollen wir die Gemeinden über ihren kommunalen Handlungsspielraum informieren und bei der Auswahl der verschiedenen Steuerungsinstrumente unterstützen”, so Landesbauminister Christian Pegel.

In dem Papier werden die rechtlichen Instrumente erläutert, die den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, des Zweckentfremdungsgesetzes M-V und des Kommunalabgabengesetzes M-V zur Verfügung stehen.

“Soziale Erhaltungssatzung, Fremdenverkehrssatzung, bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen, Zweckentfremdungssatzung und Zweitwohnungssteuersatzung bieten unterschiedliche Möglichkeiten, um steuernd Einfluss nach den gemeindlichen Vorstellungen zu nehmen. Sie stellen Kommunen aber auch häufig vor praktische und rechtliche Herausforderungen. Hier wollen wir Hilfe anbieten. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise, des Städte- und Gemeindetags M-V und des Landkreistags M-V, die sich mit ihrer Expertise konstruktiv in die Erarbeitung einbrachten”, so der Minister.

Das Hinweispapier finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/Planen-und-Bauen/Planungsrecht/

Quelle: Presseportal

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