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Schwerin: Nationale Beflaggungstage im Mai 2024

An vier Tagen im Mai werden in Mecklenburg-Vorpommern die Flaggen gehisst, um verschiedene Anlässe zu würdigen. Der 1. Mai ist Tag der Arbeit und gesetzlicher Feiertag, der 8. Mai Landesgedenktag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der 9. Mai Europatag.

Foto: unsplash

Schwerin (ost)

An vier Tagen im Mai werden aus diversen Anlässen in Mecklenburg-Vorpommern die Fahnen gehisst. Diese sind vor Amtsgebäuden der Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Institutionen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, zu sehen.

Am 1. Mai wird der Tag der Arbeit mit der offiziellen Beflaggung gewürdigt. Dieser ist in Deutschland auch ein gesetzlicher Feiertag.

Am 8. Mai findet der Landesgedenktag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges statt. Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus werden die Fahnen auf halbmast gesetzt.

Am 9. Mai ist Europatag. Der Tag erinnert europaweit an die Gründung der Europäischen Union, die durch die „Schuman-Erklärung“ von 1950 mit dem Vorschlag für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl entstand.

Die landesweite Beflaggung am 23. Mai erinnert an den Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Jahr handelt es sich mit dem 75. Jahrestag um ein besonderes Jubiläum.

Bei offizieller Beflaggung werden jeweils die Bundesflagge, Landesdienst- bzw. Landesflagge und bei zusätzlichen Masten die Europaflagge und die eigenen Flaggen der Kommunen gehisst.

Einen Kalender der regelmäßigen Beflaggungstage finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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