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Schwerin: Neue Änderungen im E-Government-Gesetz MV

Der Landtag stimmt zu Änderungen für leichteren digitalen Anträge. Digitalisierung der Landesverwaltung wird effizienter und zugänglicher für Bürger und Unternehmen.

Foto: unsplash

Schwerin (ost)

Der Landtag hat heute dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. „Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist ein dynamischer Prozess und bedarf daher auch ständiger Anpassung“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel und: „Mit den jetzigen Änderungen haben wir das Ziel, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns zu erhöhen und so Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen leichter zugänglich zu machen.“

Das Bundesgesetz Onlinezugangsgesetz hat das Ziel bestimmt, dass künftig allen Bürgerinnen und Bürger das Stellen von Anträgen an Behörden online ermöglicht wird. „Die bereits heute möglichen und künftig hinzukommenden Möglichkeiten, per Computer, Tablet oder Mobiltelefon Anträge an die Verwaltung zu stellen, macht erforderlich, dass die Behörden und Bürger über digitale Postfächer Informationen, Anträge und Bescheide austauschen und die Behörden statt der Unterschrift auf einem Papierbescheid eine einer Unterschrift gleichkommende digitale Signatur verwenden können“, sagt Christian Pegel.

Deshalb betreffen die Änderungen vor allem zwei Bereiche: Zum einen wird das E-Government-Gesetz dahingehend angepasst, dass unter anderem ein solches digitales Behördensiegel eingeführt wird. „Die Verwaltung hat damit die Möglichkeit, Bescheide digital mit der Signatur zu versehen und digital zu verschicken“ so der Minister und führt weiter aus. „Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger über einen sicher verschlüsselten Zugang ihres Nutzerkontos rechtsverbindlich auf dem digitalen Weg Erklärungen abgeben, wie es in dem MV-Serviceportal bei verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen schon der Fall ist.“

Weitere Anpassungen betreffen die Landesbauordnung: Die Änderungen erleichtern die Errichtung von Mobilfunkmasten. Die Regelungen für Abstände und Abstandsflächen bei Antennen und Masten bis 50 Meter im Außenbereich werden vereinfacht. „Ein schnelles, stabiles und flächendeckendes Mobilfunknetz ist ein wichtiger Faktor, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagt der Minister.

Zudem soll das bislang geltende Schriftformerfordernis für Anträge, Genehmigungen und Bescheide im Baugenehmigungsverfahren wegfallen – also die bisher in der Landesbauordnung vorgesehene eigenhändige Unterschrift auf Bauanträgen. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zum ,Deutschland-Tempo‘. Durch die Möglichkeit digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren erreichen wir deren Beschleunigung“, erklärt der Digitalisierungsminister und weiter:

„Ein wirklicher Mehrwert für die Verwaltung entsteht erst, wenn digital eingegangene Anträge auch digital weiterverarbeitet werden können. Ein gutes Beispiel hierfür ist der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der als ,Einer-für Alle (EfA)-Leistung‘ heute der ganzen Republik zur Verfügung steht.“

Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfah-ren online gegangen. „Rund um die Uhr Bauanträge stellen, Dokumente online nachreichen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde – der Online-Bauantrag zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten. Unsere Lösung ist somit beispielgebend für eine für alle Beteiligten nutzbringende OZG-Umsetzung, die nun allen Bundesländern zur Verfügung steht“, verdeutlicht der Minister. Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des OZG. MV hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag.

„Dass Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg ist, zeigt das Dashboard der digitalen Verwaltung des Bundesinnenministeriums im bundesweiten Vergleich der OZG-Angebote. M-V liegt im Vergleich der Bundesländer auf Platz 5 bei der Anzahl der bereits landesweit verfügbaren OZG-Angebote“, erklärt Christian Pegel.

Hintergrund

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V) ist am 25. April 2016 in Kraft getreten. Seitdem hat es Änderun-gen gegeben, die die derzeitige Gesetzesfassung nicht berücksichtigt. Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) sind der Bund und die Länder dauerhaft verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen barriere- und medienbruchfrei elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese innerhalb eines Portalverbundes miteinander zu verknüpfen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Cybercrime-Statistiken in Mecklenburg-Vorpommern für 2021/2022

Die Cyberkriminalitätsraten in Mecklenburg-Vorpommern sind zwischen 2021 und 2022 gesunken. Im Jahr 2021 wurden 1715 Fälle erfasst, während es im Jahr 2022 nur noch 919 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ging ebenfalls von 481 auf 382 zurück. Die Anzahl der Verdächtigen sank von 427 auf 328, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen (276 auf 209) und der weiblichen Verdächtigen (151 auf 119) ebenfalls abnahm. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen verringerte sich von 62 auf 40. Im Vergleich dazu wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 insgesamt 29667 Fälle von Cyberkriminalität gemeldet, was die höchste Anzahl in Deutschland darstellt.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 1.715 919
Anzahl der aufgeklärten Fälle 481 382
Anzahl der Verdächtigen 427 328
Anzahl der männlichen Verdächtigen 276 209
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 151 119
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 62 40

Quelle: Bundeskriminalamt

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