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Schwerin: Neue Wärmeplanung in MV

Die Landesverordnung soll die Wärmeplanung in kleinen Gemeinden vereinfachen und die Zuständigkeit auf die Ämter übertragen.

Foto: unsplash

Schwerin (ost)

Die Planung der Wärme für jede Stadt und Gemeinde, wie sie im Bundes-Wärmeplanungsgesetz vorgesehen ist, wird durch die Vorbereitungen für eine Landesverordnung, die die Umsetzung dieser Planungsprozesse in Mecklenburg-Vorpommern regelt, konkreter. Der Landesbauminister Christian Pegel kündigte die erforderlichen Anhörungen vor Erlass einer solchen Verordnung im letzten Quartal 2024 an und ist zuversichtlich, dass diese Anfang 2025 in Kraft treten wird. Gleichzeitig strebt die Landesregierung eine Änderung der Kommunalverfassung an, um sicherzustellen, dass die Umsetzung dieses Wärmeplanungsprozesses in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen werden kann. Das Kabinett hat eine solche Gesetzesinitiative beschlossen und will diese in die kommende Landtagssitzung einbringen.

Die oberste Priorität für die angestrebte Landesverordnung sei es, die Wärmeplanung für die kleinen und kleinsten Gemeinden zu vereinfachen, soweit es das Bundes-Wärmeplanungsgesetz zulässt, erklärte Pegel die Zielsetzung. „In vielen Ämtern und ihren kleinen und kleinsten Gemeinden könnten wir nicht erklären, weshalb Prüfschritte für die Nutzung der Abwärme großer Industrieanlagen oder die Wirtschaftlichkeit eines Fernwärmenetzes umständlich und kostenintensiv geprüft werden müssen“, ist der Minister überzeugt und ergänzt:

„Deshalb wird im Sinne eines schlanken Wärmeplanungsprozesses die künftige Landesverordnung zur Wärmeplanung sämtliche Vereinfachungen nutzen, die das Bundesgesetz zur Wärmeplanung anbietet – wichtig ist dabei, dass vor Ort entschieden wird, welche Wärmeversorgung in Zukunft ausgewählt werden soll.“

Die Verordnung soll aber noch weitergehende Vereinfachungen enthalten: So wird geprüft, ob bei erkennbar nicht naheliegenden Prüfschritten mit Regelvermutungen bei besonders dünner Besiedlung gearbeitet werden kann. Damit soll der Aufwand reduziert werden, um zu begründen, warum beispielsweise Fernwärmeanlagen aufgrund der dünnen Besiedlung nicht wirtschaftlich errichtet werden könnten.

Mit der Gesetzesinitiative der Landesregierung für die anstehende Landtagssitzung soll konkret geregelt werden, dass die Planungsverantwortung für die Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen wird. „Das ist ein entscheidender Schritt zur Entbürokratisierung der Wärmeplanung. Viele amtsangehörige Gemeinden wären schlicht überfordert, eine eigene Wärmeplanung aufzustellen, zumal eine Wärmeplanung, die eine effektive und effiziente Wärmeversorgung ermöglichen soll, die Berücksichtigung gemeindeübergreifender Infrastrukturen erfordert. Deswegen haben wir uns für eine Pflicht zur Übertragung dieser Aufgabe auf die Ämter mit ihren professionellen Verwaltungen entschieden“, erklärt Kommunalminister Christian Pegel.

Ziel sind einheitliche Wärmepläne für das jeweilige gesamte Amtsgebiet. Gerade für kleine und kleinste Gemeinden bringt diese Regelung eine enorme Erleichterung. Damit sollen die Vorgaben des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes an die Bedürfnisse des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland angepasst werden. Obwohl der Nordosten bereits über zahlreiche Fernwärmenetze verfügt, ist deren Ausbau gerade in dünn besiedelten Regionen oft nicht sinnvoll. Daher muss vor Ort über die Wärmplanung entschieden werden.

Grundlage für die geplante Rechtsverordnung und die geplante Gesetzesänderung zur Zuständigkeit der Ämter neben den Städten im Land war ein intensiver und von Vertrauen geprägter Diskussionsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden, so Pegel. Diese frühzeitige Einbindung hat wichtige Impulse in die Diskussion eingebracht.

Quelle: Presseportal

nf24