Landesregierung beschließt Änderungen für einfacheres und schnelleres Bauen, um mehr Wohnraum zu schaffen.
Schwerin: Novelle der Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin (ost)
Die Landesregierung hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Vor allem soll die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) angepasst werden.
„In vielen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Baubranche haben wir notwendige Änderungen diskutiert. Wir sind uns einig, dass die Landesbauordnung mehr ermöglichen soll. Wir wollen Vereinfachung, Beschleunigung und weniger Bürokratie“, so Landesbauminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Insbesondere wollen wir, dass die Gestaltungsräume für Neu- und Umbau wachsen, um schneller und leichter als bisher zu mehr Wohnraum zu kommen.“
Die wichtigsten geplanten Änderungen:
Die wichtigsten geplanten Änderungen:
– Um mehr zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, werden die Anforderungen zur Raumhöhe, zu Abstandsflächen, zur Barrierefreiheit, zum Einbau eines Aufzuges und zum Brandschutz vereinfacht und praktikabler – vor allem bei Bauen in Bestandsgebäuden – gestaltet. Bei Abstandsflächen eines Gebäudes zum Nachbargrundstück wird von bisher kompliziert zu ermittelnden und errechnenden Abstandsregeln auf pauschalierte Abstandsregeln, die nach Gebäudetypen feste Abstände in Metern vorsehen, umgestellt.
– Weitere bauliche Anlagen werden verfahrensfrei gestellt. Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten können im Innenbereich bis zu einer Brutto-Grundfläche von nunmehr 40 Quadratmeter verfahrensfrei errichtet werden. Garagen und Carports etwa waren bisher bis 30 Quadratmeter verfahrensfrei, Abstellgebäude bis 10. Beide können nun bis zu 40 Quadratmeter aufweisen.
Quelle: Presseportal








