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Schwerin: Polizei bittet um Hinweise bei körperlicher Auseinandersetzung

Eine körperliche Auseinandersetzung in der Martinstraße in Schwerin führte zu Kopfverletzungen. Die Polizei sucht Zeugen für den Vorfall.

Foto: Depositphotos

Schwerin (ost)

Am Abend des vergangenen Donnerstags, gegen 17:50 Uhr, ereignete sich in der Martinstraße in Schwerin eine körperliche Auseinandersetzung, die von Zeugen beobachtet und der Polizei gemeldet wurde.

Als die Einsatzkräfte eintrafen, waren die beteiligten Personen bereits vom Ort des Geschehens verschwunden. Eine Identifizierung der Beteiligten war bisher nicht möglich.

Laut ersten Informationen wurde ein bisher unbekannter Mann von vermutlich drei weiteren, ebenfalls unbekannten Männern körperlich angegriffen. Der Geschädigte soll dabei Kopfverletzungen erlitten haben.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Tathergang oder zu den beteiligten Personen machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0385 5180-2224 oder per E-Mail an kk.schwerin@polmv.de bei der Polizei in Schwerin zu melden.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Mordraten in Mecklenburg-Vorpommern sind zwischen 2022 und 2023 gesunken. Im Jahr 2022 wurden 39 Fälle registriert, wovon 36 aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 34 Verdächtige, darunter 30 Männer, 4 Frauen und 6 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 sank die Zahl der Mordfälle auf 23, wobei alle Fälle aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 26 Verdächtige, davon 23 Männer, 3 Frauen und 5 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 39 23
Anzahl der aufgeklärten Fälle 36 23
Anzahl der Verdächtigen 34 26
Anzahl der männlichen Verdächtigen 30 23
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 4 3
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6 5

Quelle: Bundeskriminalamt

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