Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Schwerin: Sicherheitsgesetze und Fahndungserfolg

Die Kriminalpolizei Schwerin konnte einen Tatverdächtigen ermitteln und öffentlich zur Fahndung ausschreiben. Innenminister Pegel lobt die Arbeit der Sicherheitsbehörden und kritisiert die Blockade von Gesetzesänderungen.

Foto: unsplash

Schwerin (ost)

Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin hat im Zuge intensiver Ermittlungsarbeit zum Tötungsdelikt vom 5. Februar 2025 in Schwerin einen Tatverdächtigen ermitteln und diesen nun öffentlich zur Fahndung ausschreiben können. „Dieser Ermittlungserfolg ist ein klares Zeichen für die herausragende Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Ich danke den Ermittlerinnen und Ermittlern der Polizei und allen weiteren Beteiligten, die diesen schnellen und erfolgreichen Ermittlungsstand ermöglicht haben. Ihr Einsatz ist ein Beleg dafür, was unsere Behörden mit großem Engagement und Fachwissen leisten – oft unter schwierigen Bedingungen,“ so Innenminister Pegel.

Zur Fahndung mit dem Bild gelangen Sie hier: https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Fahndungen/Fahndungen-nach-Perso-nen/?id=208443&processor=processor.sa.pressemitteilung

„Die Fahndungsausschreibung erfolgte in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und zeugt von der exzellenten Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden. Ich möchte an dieser Stelle den unermüdlichen Einsatz und die gute Arbeit der Landespolizei MV hervorheben – und mich dafür ausdrücklich bedanken. Durch ihren entschlossenen Einsatz wird das Vertrauen in unsere Institutionen weiter gefestigt. Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere solcher schwerwiegenden Delikte, haben höchste Priorität. Unsere Sicherheitsorgane arbeiten Tag und Nacht daran, die Sicherheit in unserem Land aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern“, so der Minister.

Kritik äußert MV-Innenminister Christian Pegel in diesem Zusammenhang zur Entscheidung im Oktoberplenum des Bundesrates, bei dem gegen die Verschärfung des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung gestimmt wurde: „Die jüngsten Geschehnisse bieten Anlass zur ernsthaften Reflexion über die aktuellen politischen Debatten zu Sicherheitsgesetzen. Ich bedaure es sehr, dass notwendige gesetzliche Anpassungen, die unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität dringend benötigen, insbesondere von den CDU-geführten Länder im Bundesrat blockiert wurden. Im vorliegenden Fall würde ein Abgleich des vorhandenen Fotos des tatverdächtigen und der damit feststellbaren biometrischen Daten einen Abgleich mittels Computertechnik mit Aufnahmen und Bildern in Social Media und Internet ermöglichen und den Einsatzkräften sehr helfen. Aber momentan sind unsere Einsatzkräfte mit rechtlichen Hürden konfrontiert, die ihre Arbeit erschweren, indem solche automatisierten Datenabgleiche mit Millionen von Bildern im Internet und in sozialen Medien in kürzester Zeit anhand von biometrischen Daten nicht zulässig sind. Die Änderung der Strafprozessordnung, die das im Oktober 2024 ermöglichen wollte, ist leider blockiert worden und fehlt damit jetzt als zusätzliches Handlungsinstrument.“

Das Gesetz verfolgte das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Innenminister Christian Pegel betont, dass es nicht um den Abbau von Freiheitsrechten gehe, sondern um den Schutz der Bevölkerung. „Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist zentral für unseren Rechtsstaat. Doch Freiheit kann nur dort gedeihen, wo Sicherheit gewährleistet ist. Wer sich kategorisch gegen jede Form der Gesetzesverschärfung stellt, ignoriert die realen Bedrohungslagen, mit denen wir täglich konfrontiert sind. Wir brauchen eine sachliche Debatte, die den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht ideologische Grabenkämpfe.“

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Mordraten in Mecklenburg-Vorpommern sind zwischen 2022 und 2023 gesunken. Im Jahr 2022 wurden 39 Fälle registriert, von denen 36 gelöst wurden. Es gab insgesamt 34 Verdächtige, darunter 30 Männer, 4 Frauen und 6 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 wurden nur noch 23 Fälle gemeldet, von denen alle gelöst wurden. Es gab insgesamt 26 Verdächtige, darunter 23 Männer, 3 Frauen und 5 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 39 23
Anzahl der aufgeklärten Fälle 36 23
Anzahl der Verdächtigen 34 26
Anzahl der männlichen Verdächtigen 30 23
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 4 3
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6 5

Quelle: Bundeskriminalamt

Cybercrime-Statistiken in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 919 Fälle registriert, von denen 382 gelöst wurden. Es gab insgesamt 328 Verdächtige, darunter 209 Männer, 119 Frauen und 40 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 wurden 818 Fälle gemeldet, wobei 409 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen stieg auf 394, darunter 244 Männer, 150 Frauen und wiederum 40 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22.125 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 919 818
Anzahl der aufgeklärten Fälle 382 409
Anzahl der Verdächtigen 328 394
Anzahl der männlichen Verdächtigen 209 244
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 119 150
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 40 40

Quelle: Bundeskriminalamt

nf24