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Schwerin: Treffen der Polizei mit Jugendlichen mit Softair-Waffe auf dem Marienplatz

Anzeigen wegen Waffengesetzverstoß nach Feststellung per Bildübertragung; Softair-Waffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Foto: unsplash

Schwerin (ost)

Der gestrige Abend endete für zwei Jugendliche auf dem Schweriner Marienplatz mit Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Um 19:00 Uhr bemerkten Beamte des Polizeihauptreviers über die Bildübertragung zwei Personen, die an der Haltestelle scheinbar mit einem Gegenstand, der einer Schusswaffe ähnelt, hantierten.

Die Polizei kam mit zwei Funkwagen an und traf vor Ort zwei 15-jährige Ukrainer an, von denen einer die Softair-Waffe bei sich trug.

Die Waffe wurde beschlagnahmt; die beiden Jugendlichen erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Es ist verboten, sogenannte Softair-Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen. Nur der Besitz ist für Erwachsene beispielsweise innerhalb der eigenen Wohnung erlaubt.

Die Polizei warnt davor, dass Softair- oder Schreckschusswaffen von Außenstehenden schnell für echte Schusswaffen gehalten werden können und zu Angst führen können. Auch die Polizei muss immer von einer ernsten Situation ausgehen und wird den Vorfällen mit angemessener Vorsicht begegnen. Es besteht daher immer die Möglichkeit, dass Beteiligte die Situation falsch interpretieren und unerwünschte Dynamiken entstehen können.

Es wird dringend davon abgeraten, mit sogenannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit umzugehen. Bitte weisen Sie auch Ihre Kinder auf diese Gefahren hin.

Kontakt:

Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Rainer Autzen
Telefon: 0385/5180-3004
E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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