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Schweriner Polizei stoppt erneut Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Beamte der Polizei Schwerin haben mehrere Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Foto: Depositphotos

Schwerin (ost)

Am Donnerstagabend haben Polizeibeamte in Schwerin innerhalb kurzer Zeit mehrere Fahrer erwischt, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnahmen.

Um 20:00 Uhr haben Einsatzkräfte in der Hamburger Allee einen 26-jährigen Deutschen aus Schwerin kontrolliert, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Ein Drogenvortest war positiv auf THC.

Nur etwa eine halbe Stunde später, um 20:30 Uhr, haben Beamte in der Pankower Straße eine 33-jährige Deutsche aus Schwerin angehalten, die ebenfalls mit einem E-Scooter unterwegs war. Auch hier hat der Vortest eine Beeinflussung durch THC gezeigt. Außerdem war der Test positiv auf Amphetamin und Methamphetamin.

Zur gleichen Zeit haben Polizeibeamte in der Kantstraße einen 24-jährigen Deutschen kontrolliert. Auch er war mit einem E-Scooter unterwegs. Ein Atemalkoholtest ergab 0,7 Promille.

In allen drei Fällen durften die Fahrer nicht weiterfahren und es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den ersten beiden Fällen wurden auch Blutproben entnommen.

Kurz vor Mitternacht haben Beamte in der Gadebuscher Straße einen 45-jährigen deutschen Autofahrer kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab 1,19 Promille. Der Mann aus dem Amt Stralendorf war absolut fahruntüchtig. Sein Führerschein wurde eingezogen und es wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Die gleichen Verkehrsregeln wie für andere motorisierte Fahrzeuge gelten. Wer mit 0,5 Promille oder mehr einen E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern, Punkten im Register und einem Fahrverbot rechnen. Schon ab 0,3 Promille kann Trunkenheit im Verkehr strafbar sein, besonders bei Ausfallerscheinungen oder Unfällen.

Der Konsum von Drogen ist ebenfalls nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr vereinbar. Der Nachweis von Wirkstoffen wie THC, Amphetamin oder Methamphetamin im Blut kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich der Verantwortung im Straßenverkehr bewusst zu sein und konsequent auf Alkohol und Drogen zu verzichten, wenn sie ein Fahrzeug führen – egal ob Auto oder E-Scooter.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023

Die Drogenraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 8223 Fälle registriert, wovon 7758 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 6598, wobei 5556 männlich und 1042 weiblich waren. 713 Verdächtige waren nicht deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 sank die Anzahl der registrierten Fälle auf 7972, wobei 7575 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen betrug 6573, davon waren 5585 männlich und 988 weiblich. 875 Verdächtige waren nicht deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 8.223 7.972
Anzahl der aufgeklärten Fälle 7.758 7.575
Anzahl der Verdächtigen 6.598 6.573
Anzahl der männlichen Verdächtigen 5.556 5.585
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 1.042 988
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 713 875

Quelle: Bundeskriminalamt

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