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Schwimmer im Fahrwasser des Hafens Ueckermünde

Die Wasserschutzpolizei musste Personen aus dem Fahrwasser verweisen. Baden im Hafen ist verboten, Sicherheit des Schiffsverkehrs steht im Vordergrund.

Foto: unsplash

Ueckermünde (ost)

Letztes Wochenende musste die Wasserschutzpolizei mehrmals Personen aus dem Fahrwasser des Ueckermünder Hafens verweisen.

Am Samstag und Sonntag (27. und 28.06.2026) wurden insgesamt drei männliche Personen von der Wasserschutzpolizei entdeckt, die im Fahrwasser des Ueckermünder Hafens schwammen und sich damit einer unberechenbaren Gefahr aussetzten.

Gemäß der Hafennutzungsordnung des öffentlichen Bereichs des Seebades Ueckermünde ist das Baden aus Sicherheitsgründen dort verboten. Bei den hohen Temperaturen ist es verständlich, dass man sich abkühlen möchte. Allerdings sollte man dies durch Baden oder Schwimmen an erlaubten Stellen tun. Insbesondere in den Hafengebieten in Mecklenburg-Vorpommern ist das Baden und Schwimmen in den meisten Fällen nur an speziell ausgewiesenen Stellen gestattet. Die genauen Regelungen werden durch die hafenrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HafVO MV) sowie die Hafennutzungsordnungen der zuständigen Kommunen festgelegt. Das Verbot dient dem Schutz der potenziellen Badegäste und der Sicherheit des Schiffsverkehrs.

Daher lautet der Appell:

Suchen Sie für eine sichere Abkühlung nur sichere Badestellen auf. Informieren Sie sich als Bootsführer oder Skipper bei den Kommunen über die entsprechenden Vorschriften.

Quelle: Presseportal

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